Bürokratie behindert Pflegequalität! / Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten kritisiert Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Pflege
(Heppenheim) - Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz wird die Qualität der Pflege verschlechtern und verteuern Verbesserungen sind nicht zu erwarten. Dies ist das Fazit der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) zum vorliegenden Gesetzesentwurf.
Im Anhörungsverfahren zu dem Gesetzesentwurf kritisierte die DGVP vor allem den Aufbau zusätzlicher Bürokratie, der viel Geld verschlinge, das eigentlich zur Verbesserung der Pflege eingesetzt werden müsse. Die DGVP hält die Einrichtung von Pflegeberatern und Pflegestützpunkten für überflüssig und falsch konstruiert. Durch die Zuordnung der Pflegeberater zu den Pflegekassen sei deren Unabhängigkeit nicht gegeben. Sie werden von den Pflegekassen geführt also genau von den Einrichtungen, die im Zweifelsfall eher für eine Leistungskürzung gegenüber dem Patienten stehen, stellte DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus fest. Zudem sei die Einrichtung der Pflegeberater die Kapitulation des Gesetzgebers vor der Tatsache, dass die Pflegekassen, die ja bereits den Auftrag zu umfassender Beratung des Patienten haben, diesem Auftrag schlichtweg nicht nachkommen und so gegen ihre gesetzliche Pflicht verstoßen.
Da auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der die Einstufung der Pflegebedürftigkeit vornehme, in der Praxis berechtigte Ansprüche der Patienten eher ablehne, werde mit den Pflegeberatern eine neue, zusätzliche Einrichtung geschaffen, die den Patienten und den Angehörigen nicht nützen, aber erhebliche Kosten verursachen werden, meinte Candidus.
Kritik übt die DGVP auch an den geplanten Pflegestützpunkten. Sie sollen nach der Gesetzesvorlage die Angebote für bedürftige Menschen besser aufeinander abstimmen und vernetzen. Dieses Anliegen sei zwar wichtig und richtig, werde durch die Pflegestützpunkte allerdings nicht erreicht. Es sei zweifelhaft, das die Beteiligten wie zum Beispiel Kranken- und Pflegekassen, Kommunen und Leistungsanbieter sich auf diese Zusammenarbeit verständigen könnten und zwar auch aus dem Hintergrund der direkten Einflussnahme der Pflegekasse auf die Institution Stützpunkt.
Sowohl Pflegeberater als auch Pflegestützpunkte verschlingen genau das Geld, das für eine individualisierte, dringend notwendige Pflege so sehr gebraucht wird, bemängelte der DGVPPräsident. Er gehe davon aus, dass der Gesamtaufwand für Stützpunkte und Berater bei etwa 1,8 Milliarden Euro liegen werde und somit etwa 70 Prozent der Beitragseinnahmen verschlingen werde, die durch die Beitragserhöhung per 1. 7. 2008 vorhanden sind. Für die Verbesserung der Pflegeleistungen verblieben damit 700 Millionen Euro pro Jahr, die jedoch auch dafür benötigt werden die seit 1997 stagnierenden Vergütungen für die Pflege den Kostenstrukturen im Jahr 2008 anzupassen.
Das Gesetzgebungsverfahren ist erneut ein fauler Kompromiss zwischen den Parteien und wird dazu beitragen, dass die Beiträge auch in der Zukunft steigen werden und dies bei weiterem Abbau der Leistungen, ist die Bilanz der DGVP.
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