Bürgergeld und Grundsicherung: Tatsächliche Kosten müssen übernommen werden
(Hannover) - Wer Bürgergeld oder Grundsicherung erhält, bekommt die Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet, solange diese angemessen sind. In Niedersachsen ist das bei etwa 15 Prozent der Bezieher*innen jedoch nicht der Fall. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der ehemaligen Fraktion Die Linke. Die Folge: Miete und Heizkosten müssen aus dem ohnehin knapp bemessenen Regelsatz bezahlt werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert deshalb, die angemessenen Kosten zu überprüfen und anzupassen. Außerdem müsse es mehr bezahlbaren Wohnraum geben.
In Niedersachsen entscheidet jede Kommune selbstständig, welche Kosten für Unterkunft und Heizung bei Bürgergeld- oder Grundsicherungsbezug angemessen sind. In zahlreichen Fällen liegt dieser Betrag jedoch unter dem tatsächlichen Mietenniveau des jeweiligen Wohnorts. Das führt dazu, dass Betroffene in Niedersachsen durchschnittlich etwa 90 Euro aus ihrem Regelsatz dazuzahlen müssen. "Das ist für die meisten fast unmöglich, denn mit 520 Euro monatlich ist der Regelsatz ohnehin schon zu niedrig. Auch die Erhöhung zum 1. Januar um 61 Euro reicht nicht. Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein", sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.
Deshalb fordert Niedersachsens größter Sozialverband, dass die gezahlten Kosten jedes Jahr überprüft und angepasst werden. "Nur so kann dafür gesorgt werden, dass Bezieher*innen von Bürgergeld und Grundsicherung nicht weiter in die Armut getrieben werden", betont Swinke weiter. Allerdings sei damit das Problem der fehlenden Sozialwohnungen noch nicht gelöst. "Die Mieten steigen auch in Niedersachsen immer weiter. Hier muss die Landesregierung endlich dafür sorgen, dass es mehr bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum gibt", so der niedersächsische SoVD-Chef. Es sei notwendig, dass die Landeswohnungsgesellschaft umgehend ihre Arbeit aufnehme. Die Zeit dränge.
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