Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Buchungsrückgang nach Anschlägen

(Leipzig) - Die Terrorattentate in den USA haben für einen Rückgang des Buchungsaufkommens bei Pauschalreisen gesorgt. Außerdem haben viele Reisende nunmehr Angst, bereits gebuchte Reisen anzutreten. „Pauschalreisen können vor Reiseantritt nur dann wegen höherer Gewalt kostenfrei gekündigt werden, wenn die Reise bei Vertragsabschluss infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird“, so die Rechtsexpertin der Verbraucher-Zentrale Sachsen, Bettina Dittrich.

Reisende können sich beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de, Telefon: 01888-17-44444) über konkrete Gefahrensituationen an ihrem jeweiligen Urlaubsziel erkundigen. Besteht keine derartige Gefahrensituation, kann der Reisevertrag zwar zu jeder Zeit gekündigt werden, dann sind jedoch Stornierungskosten zu zahlen. Diese Situation ist gegeben, wenn Menschen aus allgemeiner Furcht nicht mehr reisen wollen, da nach gefestigter Rechtsprechung ein subjektives Angstgefühl alleine ebenso wenig für eine Reisekündigung ohne Stornokosten ausreicht wie einzelne terroristische Anschläge. Flugpassagiere sollten ihre Entscheidungen über eine bevorstehende Reise gelassen und überlegt treffen und sich dabei nicht von einer Panikmache und Hysterie anstecken lassen.

Antworten zu reiserechtlichen Fragen geben die sächsischen Verbraucherschützer der Verbraucher-Zentrale Sachsen montags, mittwochs und donnerstags jeweils zwischen 10 und 18 Uhr unter der Service-Nummer 0190/79 777 1 (2,42 DM/Min.).

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080 Telefax: 0341/6892826

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