Pressemitteilung | Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.)

Buchführung: Neue GoBD treten am 1.1.2015 in Kraft

(Berlin) - Das Bundesfinanzministerium hat Mitte November das lange erwartete Schreiben zu den "Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht. Die GoBD treten am 1.1.2015 in Kraft.

Mehr als eineinhalb Jahre wurde die Entwurfsfassung kontrovers erörtert, dabei forderten Praktiker aus Wirtschaft und Steuerberatung umfangreiche Änderungen. Nun löst das BMF in einem 38-seitigen Schreiben die fast 20 Jahre alten "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)" und die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)"durch die GoBD ab. Die GoBD regeln die Aufbewahrung von handelsrechtlich und steuerrechtlich relevanten Daten und Dokumenten in elektronischer Form und wollen damit dem technischen Fortschritt Rechnung tragen.

Der b.b.h. begrüßt als größter Berufsverband für selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter grundsätzlich, dass die Regelungen modernisiert werden sollten. Allerdings erfüllen die GoBD nicht konsequent den Anspruch, praxisgerechte Lösungen anzubieten. Kritisch zu sehen ist u. a., dass Geschäftsvorfälle binnen einer Frist von zehn Tagen verbucht sein sollten und
nur unter bestimmten Voraussetzungen periodenweise erstellt werden dürfen.
Außerdem schreiben die GoBD vor, dass Belege kontiert werden müssen. Allerdings ist auch ohne Kontierungsvermerk dank elektronischer Datenverarbeitung eine unmittelbare Zuordnung in der Buchhaltung schnell
möglich. Weiterhin nicht geklärt ist die Definition des Begriffs "steuerrelevante Daten" Abzuwarten bleibt außerdem, inwiefern sich durch die GoBD tatsächlich "keine Änderung der materiellen Rechtslage bzw. der Verwaltungsauffassung" ergebe, was das BMF immer wieder betont.

Die selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter werden in der ersten Anwendungsphase die auftretenden Fragen und Probleme über ihren Berufsverband an das Bundesfinanzministerium weiterleiten. Schließlich wird ihre tägliche Arbeit von praxisfernen Regelungen besonders beeinträchtigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.) Daniela Zeller, Vorstandsvorsitzende Kronenstr. 19, 10117 Berlin Telefon: (030) 20455257, Fax: (030) 20912940

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