Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW)

BTW begrüßt Urteil zur dritten Münchner Start- und Landebahn / Tourismuswirtschaft ist auf ausreichende Flughafenkapazitäten angewiesen

(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft zeigt sich erleichtert über das heute verkündete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen. "Um ihr enormes Wachstumspotential weiter zu entfalten, ist die Tourismuswirtschaft dringend auf ausreichende Flughafenkapazitäten angewiesen. Ein richterlich verhängter Ausbaustopp am globalen Drehkreuz München wäre insofern fatal und ein Signal in die falsche Richtung gewesen", so Dr. Michael Frenzel, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW). Mit dem heute verkündeten Urteil hatten die VGH-Richter die Klagen gegen den geplanten Ausbau des Münchner Flughafens abgewiesen.

Frenzel: "Nach diesem erfreulichen Urteil ist die Politik am Zug, die noch einmal deutlich machen muss, wie groß die positiven Effekte des Ausbaus für die Region und darüber hinaus sind. Die deutschen Flughäfen, an denen jährlich mehr als 200 Millionen Passagiere starten und landen, tragen maßgeblich zum Erfolg der deutschen Tourismuswirtschaft bei. Das gilt für den Tourismus in und nach Deutschland genauso wie für das Outgoing-Geschäft mit Auslandsreisen. Flugkapazitätsengpässe gilt es zu vermeiden, um eine weiterhin positive Entwicklung dieser Branche mit ihren fast 3 Millionen Arbeitsplätzen sicherzustellen. Natürlich sind Interessenabwägungen in vielen Fällen notwendig. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass Mobilität ein Schlüssel zu Wohlstand und Wertschöpfung ist. Tourismus ist ein Wachstumsmarkt, was von fast allen Seiten begrüßt wird. Doch dafür ist unerlässlich, dass auch Flughäfen wie das internationale Drehkreuz München mit ihren Aufgaben wachsen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW) Pressestelle Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 726254-0, Fax: (030) 726254-44

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