BTE: Keine planungsrechtliche Bevorzugung von FOC!
(Köln) - Bekanntlich hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben kann und darf es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern - zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet wird!
Der BTE fordert in diesem Zusammenhang aber gleiches Recht für alle! Es darf keine Bevorteilung von FOC/DOC-Vorhaben auf "Wunsch" oder Druck von Investoren geben. Dass solcher Druck aufgebaut wird, ist dem BTE sowohl bei Neuvorhaben als auch bei den aktuell zahlreichen Erweiterungsplänen für bestehende FOC/DOC bekannt. Eine "Beugung" der rechtlichen Vorgaben zugunsten einer Neuansiedlung oder Erweiterung von FOC/DOC ist nicht akzeptabel, wenn man es mit der Förderung der Innenstädte als lebendige Handelszentren wirklich ernst meint - wie aktuell vor dem Hintergrund der massiven negativen Auswirkungen der Coronapandemie allen Ortes propagiert wird!
Nach BTE-Einschätzung wird das (lokale) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts übergeordnete Wirksamkeit entfalten. Künftig wird es sicherlich schwieriger werden, dass sich Investoren und Kommunen zur Etablierung eines FOC/DOC (vorab) absprechen, um ein geplantes Vorhaben mit einem einzigen bzw. alleinigen Bertreiber "durchzuboxen".
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BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
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