BTE kämpft für Schlussverkäufe / Freiwillige Absprachen möglich
(Köln) - Am 14. Januar fand vor dem Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung zur Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs (UWG) statt, in der sich der BTE gemeinsam mit dem HDE noch einmal ausdrücklich für eine Beibehaltung einheitlicher Schlussverkäufe einsetzte. Hauptargumente waren, dass allgemeine Schlussverkäufe ein bewährtes Instrument zur Lagerräumung darstellen, deren Popularität und Werbeeffekt durch individuelle Aktionen so effizient nicht zu ersetzen sind.
Leider zeigte in der Anhörung keiner der anwesenden Bundestags-Abgeordneten Unterstützung für die BTE/HDE-Bemühungen. Auch Vertreter aus der Wissenschaft und vom Bundesgerichtshof sprachen sich gegen einen rechtlichen Schutz dieser Marketingveranstaltung aus. Enttäuschend sicher auch, dass selbst der DIHK, die Spitzenorganisation der IHKs, entgegen dem Wunsch vieler ihrer Mitglieder aus ordnungspolitischen Gründen gegen den Schlussverkauf plädierte.
Es muss deshalb wohl damit gerechnet werden, dass der aktuelle Winter-Schlussverkauf der letzte seiner Art sein wird. Auch die nur kurz behandelten Räumungsverkäufe werden aller Vorausicht nach dann nicht mehr reglementiert werden. Die Gesetzesänderung dürfte im Frühjahr rechtskräftig werden.
Positiv zu vermerken ist allerdings, dass sich alle Beteiligten einig waren, dass Schlussverkäufe künftig auf freiwilliger Basis lokal, regional oder sogar bundesweit organisiert werden können. Kartellrechtliche Probleme wurden von den Rechtsexperten nicht gesehen. Der BTE wird deshalb in der nächsten Zeit mit den werbestarken Großbetrieben sprechen, ob künftig auf diesem Wege auf freiwilliger Basis ein gemeinsamer Schlussverkauf organisiert werden kann.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE)
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
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