Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

BSG-Urteil: Neue Basis zur Berechnung der Pflegesätze / Leistungsgerechtes und wirtschaftliches Handeln möglich

(Essen) - Pflegevergütungen für Pflegeheime sind auf einer neuen Basis zu berechnen. Wie das Bundessozialgericht am 29. Januar entschieden hat, soll eine leistungsgerechte Vergütung für die stationäre und teilstationäre Pflege mittels eines zweistufigen Verfahrens ermittelt werden. Danach habe zunächst eine Plausibilitätsprüfung anhand vom Heimträger für den bevorstehenden Pflegesatzzeitraum prognostisch geltend gemachten einzelnen Kostenansätzen zu erfolgen. Anschließend soll durch einen externen Vergleich der geforderten Pflegesätze mit den Pflegesätzen vergleichbarer Pflegeheime aus der Region die Wirtschaftlichkeit überprüft werden.

"Durch das BSG-Urteil sehen wir uns in unserer langjährigen Rechtsauffassung bestätigt", betont Stefan Künzler, Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft (VDAB-BSB) des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Den Richterspruch wertet Künzler als guten Kompromiss: "Es wurden akzeptable Grundsätze für die Bemessung der Pflegesätze festgelegt. Pflegeheime können zukünftig eine Vergütung verhandeln, die weiterhin leistungsgerechtes und wirtschaftliches Handeln ermöglicht." Es gebe schlicht kein "Einheitspflegeheim". Daher sei es sinnvoll, die individuellen Rahmenbedingungen eines Pflegeheims zu berücksichtigen und Lösungen stets einrichtungs- und marktbezogen zu verhandeln.

Im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen muss der Leistungserbringer eine plausible Kalkulation vorlegen. Künzler: "An dieser Stelle wurde der in der Vergangenheit teilweise unbegründeten Ablehnung durch die Kostenträger auf Basis beliebiger Vergleichspreise ein Riegel vorgeschoben." Wird der prognostizierte Kostenplan eines Heimträgers abgelehnt, müssen nun auch substanziell die Gründe für die Ablehnung aufgeführt werden.

Die neue Rechtsprechung erfordert von den Trägern allerdings eine intensive Vorbereitung auf Vergütungsverhandlungen. Die exakte Kalkulation zukünftiger Kosten erhält nun wieder eine wesentlich höhere Bedeutung.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Nicole Meermann, Pressereferentin Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

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