Pressemitteilung | Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie e.V.

BSG entscheidet über "Zusatzversorgung der technischen Intelligenz"

(Berlin) - Das Bundessozialgericht entschied am 12. Juni 2001 darüber, ob eine Chemikerin und ein Ingenieurökonom auch dann Anspruch auf rentensteigernde Zusatzversorgungszeiten haben, wenn ihnen in der DDR keine diesbezügliche Versorgungszusagen gemacht worden waren. Die Verfahren für die Kläger führte der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA). Im Falle des Ingenieurökonomen bejahte das BSG diesen Anspruch (Az.: B 4 RA 117/00), im Falle der Chemikerin wurde der Anspruch verneint (Az.: B 4 RA 107/00).

Die "Zusatzversorgung der technischen Intelligenz" wurde in der DDR eingeführt, um Spezialisten mit einem technischen oder naturwissenschaftlichen Hoch- oder Fachschulabschluss an die volkseigenen Betriebe zu binden. Diese Ansprüche wurden 1990 in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik überführt. Wer eine konkrete Versorgungszusage erhalten hat, dessen BfA-Rente fällt heute entsprechend höher aus. Seit dem BSG-Urteil von 1998 kommen auch Ingenieure mit einem Hochschulabschluss in den Genuss dieser Zusatzversorgung, die keine direkte Zusage haben.

Hintergrund des jetzt vom VAA geführten Rechtsstreits war die Frage, ob diese Zusatzversorgung nicht auch anderen Berufsgruppen der "technischen Intelligenz" gewährt werden muss. Streitig sind etwa die Berufsgruppen mit einem Diplom als Chemiker, Physiker oder Ingenieurökonom, die nach Auffassung des VAA zur technischen Intelligenz zu zählen sind, da sie im Sprachgebrauch der DDR zum "ingenieurtechnischen Personal" gehörten.

Dieser Auffassung schloss sich das Bundessozialgericht nur im Falle des Ingenieurökonomen an. Damit sind die Aussichten für Chemiker, die keine Versorgungszusage hatten, diese "Zusatzversorgung der technischen Intelligenz" zuerkannt zu bekommen, nur noch gering.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband angestellter Akademiker und Leitender Angestellter der chemischen Industrie e.V. (VAA) Kattenbug 2 50667 Köln Telefon: 0221/160010 Telefax: 0221/160016

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