BSE-geschädigte Landwirte verfolgen Schadenersatzansprüche
(Berlin) - Die "Interessengemeinschaft BSE-geschädigter Landwirte" im Deutschen Bauernverband (DBV) verfolgt derzeit die Rechtsansprüche der Landwirte, in deren Rinderbestände ein BSE-Fall nachgewiesen wurde. Dabei steht neben Schadenersatz der Rechtsschutz der Landwirte gegen überzogene staatliche Eingriffe und Betriebssperren durch Abnehmer im Vordergrund.
In einer Rasterfahndung ermittelt die Interessengemeinschaft die Ursachen und Übertragungswege der BSE-Infektionen bei den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und klärt die Sach- und Rechtslage. Das ist als Grundlage für Schadenersatzansprüche BSE-geschädigter Landwirte unverzichtbar.
DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hat in einem dpa-Interview erklärt, dass der DBV zusammen mit Rechtsanwälten breits die Möglichkeiten von Schadensersatzklagen für BSE-geschädigte Landwirte prüft. Der DBV arbeite dabei unabhängig von dem Münchner Rechtsanwalt Michael Witti, der ebenfalls Klagen für Betroffene der BSE-Krise vorbereitet. Der Verband habe auch Gespräche mit Witti geführt. "Da wir für alle Landwirte da sind, haben wir uns jedoch für den Weg der Interessengemeinschaft entschieden", erklärte Sonnleitner.
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