Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

BSB veröffentlicht neuen Ratgeber: Versicherungsschutz für private Bauherren

(Berlin) - Wer baut, will einerseits die geschaffenen Werte vor Beschädigung geschützt wissen. Andererseits haftet er während des Bauprozesses für mögliche Personen- oder Sachschäden, die anderen unbeabsichtigt zugefügt werden. Wie sich Bauherren gegen spezielle Risiken des Hausbaus versichern können, erläutert der neue BSB-Ratgeber. Denn nur bei klassischen Bauträgerverträgen liegt die Versicherungspflicht beim Unternehmen.

Punkt für Punkt bietet der Ratgeber eine Übersicht zu notwendigen und wünschenswerten Versicherungen und erläutert, was sie abdecken.

Gegen Pfusch am Bau schützt keine Versicherung. Gegen unvorhersehbare Schäden am Bauwerk während der Bauzeit kann man sich aber schützen. Dazu zählen Unwetterschäden, Diebstahl bereits eingebauter Gebäudeteile oder mutwillige Beschädigungen durch Unbekannte. Dafür tritt eine Bauleistungsversicherung - auch Bauwesenversicherung genannt - ein, die auch für komplexe Modernisierungsarbeiten empfohlen wird. Versichert ist der Wert der Bauleistungen. Zu achten ist darauf, dass der gewünschte Schutz auch tatsächlich vereinbart ist, denn "Bausteine" wie die Gebäudeverglasung können ab- oder zugewählt werden.

Der zweite wichtige Schritt ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht, deren Beitrag sich wie bei der Bauleistungsversicherung nach den Baukosten richtet, wobei Eigenleistungen mitgerechnet werden und gesondert anzugeben sind. Wer eine private Haftpflichtversicherung mit einem sehr guten Tarif hat, kann damit sein Bauherrenrisiko bereits versichert haben. Individuell ist also zu prüfen, ob der rechtzeitige Wechsel des Privathaftpflichttarifs günstiger ist als die spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Der Ratgeber weist auf moderne Privathaftpflichttarife hin, die auch Risiken aus dem unbebauten Grundstück oder aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigen.

Wer sich auf dem Bau helfen lässt, darf die Bauhelferunfallversicherung nicht vergessen. Der Ratgeber verweist hier auf Meldepflichten für private Bauherren, die gegenüber der Bauberufsgenossenschaft bestehen. Wichtig ist zu wissen, dass die Bauherren selbst dort keinen Unfallversicherungsschutz erlangen können. Sie sollten ihren privaten Unfallversicherungsschutz prüfen.

Ein ausführlicher Abschnitt widmet sich der Wohngebäudeversicherung. Dabei schützt die Feuerrohbauversicherung das Haus bis zum Bezug. Der Tipp: Wer vor Beginn des Bauvorhabens bereits eine später sowieso erforderliche Wohngebäudeversicherung abschließt, bekommt die Feuerversicherung während der Bauzeit als deren beitragsfreien Bestandteil.

Im Weiteren wird angerissen, welche Tarife welchen Versicherungsschutz bieten. Dabei ist für die Auswahl die Einschätzung des eigenen Risikos gefragt. Mögliche Elementarschäden so durch Schneedruck oder Rückstau oder Überschwemmungen nach extremen Witterungsniederschlägen sollten in diese Überlegungen einbezogen werden, denn sie sind nicht von vornherein im Tarifstandard enthalten.

Eine Extra-Passage ist netzgekoppelten Photovoltaikanlagen gewidmet, die mit der Wohngebäudeversicherung nur eingeschränkt geschützt sind. Hier weist der Ratgeber auf einen speziell konzipierten Versicherungsschutz hin.

Das letzte Kapitel erklärt, welchen Schutz die Hausratversicherung bietet und wie man eine bestehende ins neue Haus überführt. Wichtig: die Versicherungssumme ist dabei an die neuen Gegebenheiten anzupassen, ein Sonderkündigungsrecht besteht durch den Einzug nicht.

Der neue Ratgeber schließt mit dem Tipp, nicht nur an den Schutz materieller Werte zu denken, sondern in Anbetracht hoher und langjähriger finanzieller Verpflichtungen aus dem Bauvorhaben künftige Risiken aus Berufsunfähigkeit einzubeziehen. Der Abschluss einer Berufs- oder Erwerbs-unfähigkeitsversicherung sollte aus diesem Anlass geprüft werden.

www.bsb-ev.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Telefax: (030) 31507211

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