Brennermaut vor dem EuGH: Generalanwalt plädiert für Rückerstattung
(Frankfurt am Main) Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat am 8. September die Schlussanträge im Vorabscheidungsverfahren auf Rückerstattung der Brennermaut gegen die Autobahn- und Schnellstraßenfinanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) gestellt. In seiner rechtlichen Würdigung hat der Generalanwalt unerwartet deutlich klargestellt, dass die höheren Mauttarife für die Gesamtstrecke der Brennerautobahn in Relation zu den Tarifen für Teilstrecken gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Daher seien die Transportunternehmen zur Rückforderung der zuviel gezahlten Maut berechtigt. Die relativ hohe Gebühr für die Benutzung der Gesamtstrecke stelle eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs zu Lasten der im Transitverkehr tätigen Verkehrsunternehmer dar. Nur durch die Erstattung der diskriminierenden Abgaben werde die Verzerrung des Wettbewerbs wieder beseitigt - so der Generalanwalt.
Mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist in einigen Monaten zu rechnen. Sollte der Europäische Gerichtshof den Anträgen des Generalanwalts folgen dies ist meist der Fall , müsste der Oberste Gerichtshof Wien die auch vom deutschen Transportgewerbe erhobenen Rückerstattungsansprüche gegen die ASFINAG zumindest dem Grunde nach anerkennen.
Der BGL zeigt sich zufrieden, dass der Generalanwalt eindeutig auf Rückerstattung plädiert. Der Verband hofft, dass nach Abschluss der von ihm initiierten Musterverfahren die seit 1996 zu Unrecht erhobenen Gebühren wieder in die Kassen der Unternehmer zurückfließen können. Im Jahr 2000 hatte der BGL die betroffenen Transportunternehmen aufgefordert, die aufgelaufenen Ansprüche anzumelden. Hinsichtlich dieser Forderungen hatte der BGL mit der Republik Österreich und der ASFINAG eine Verjährungsverzichtsvereinbarung erzielt.
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