Pressemitteilung | k.A.

Bremer Landgericht sorgt für mehr Jugendschutz im Internet

(Düsseldorf) - Das Landgericht Bremen untersagt dem Internetauktionshaus e-hammer den Vertrieb von bundesweit beschlagnahmten Filmen und CDs. Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) beantragte die nun erlassene Einstweilige Verfügung, da er bei einer Stichprobe fast 250 verbotene Medien fand.

Im Auktionsbereich von e-hammer, einem der großen deutschen Internet-Auktionshäuser, befand sich ein umfangreiches Angebot an gewaltverherrlichenden Filmen und Videospielen. Sogar CDs mit volksverhetzenden Inhalten wurden von einzelnen Privatpersonen angeboten. Da der Handel mit diesen Produkten bereits von verschiedenen deutschen Gerichten verboten wurde, hätte e-hammer solche Angebote löschen müssen.

"Es ist illusorisch anzunehmen, dass man solche Angebote im Internet völlig verhindern könnte. In diesem Fall wurden die Produkte aber über ein Auktionshaus angeboten und teilweise noch mit dem Hinweis auf ihr Verbot beworben. In solchen deutlichen Fällen kann sich kein Internetanbieter mehr von seiner Pflicht der Kontrolle befreien. Eine Kontrolle die im übrigen anhand von frei verfügbaren Listen gut zu handhaben ist.", so der stellvertretende Geschäftsführer des IVD, Jörg Weinrich.

Dieser Ansicht stimmte auch das Gericht mit Beschluss vom 2. Oktober zu und untersagte der Firma Webstate Internet Communication GmbH, der Betreiberin des Auktionshauses, "Schriften sowie Ton- und Bildträger, Datenspeicher und Abbildungen sowie andere Darstellungen, die nach § 1 GjSM in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen worden sind, sowie Schriften volksverhetzenden Inhaltes (§ 130 Absatz 2 StGB), gewaltverherrlichenden Inhalts (§ 131 StGB) sowie pornographischen Inhaltes (§ 184 StGB) zu bewerben und öffentlich im Internet zum Verkauf anzubieten oder anbieten zu lassen."

Im Falle von weiteren Verstößen drohen der Gesellschaft Geldstrafen bis zu 500.000 DM.

Mit diesem aktiven Einsatz für den Jugendschutz ist der IVD seiner satzungsgemäßen Aufgabe nachgekommen und hat zusätzlich den fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern von Videofilmen gestärkt.

Neben diesem zivilrechtlichen Verfahren erstatte der IVD gegen die Geschäftsführer der Firma und jeden der 126 Anbieter von beschlagnahmten Produkten Strafanzeige.

Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband des Video- und Medien-Fachhandels in Deutschland e.V. (IVD) Jörg Weinrich, stellvertretender Geschäftsführer Hartwichstr. 15 40547 Düsseldorf Telefon: 0211/5773900 Telefax: 0211/57739069 Ulrich Mahne, IVD-Pressesprecher c/o Tivoli Video Feldstr. 263b 45701 Herten Telefon: 02366/584606 Telefax: 02366/584607

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