BREKO zum Vorschlag der Bundesnetzagentur
(Bonn) - Am 22. Dezember hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen ersten Vorschlag für die Mindestanforderungen an einen Internetzugang im Rahmen der Ausgestaltung des Rechts auf schnelles Internet veröffentlicht. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hält den Vorschlag der BNetzA für angemessen, die Mindestanforderungen für einen Internetzugang auf 10 Mbit/s im Download, 1,3 Mbit/s im Upload und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden festzulegen.
Laut einem zeitgleich von der BNetzA veröffentlichten Sachverständigengutachten ermöglicht ein solcher Anschluss die Nutzung aller gesetzlich und EU-rechtlich festgelegten Internetdienste wie E-Mail, Online-Banking, Videokonferenzen und VPN. Zu hoch angesetzte Mindestanforderungen könnten zu der unerwünschten Nebenwirkung führen, dass der Glasfaserausbau insgesamt gebremst wird, weil knappe Planungs- und Baukapazitäten zur Erfüllung des Rechts auf schnelles Internet eingesetzt würden, statt wie bisher den effizienten eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfasernetze voranzutreiben.
BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers:
"Zwar stehen wir dem Universaldienst nach wie vor kritisch gegenüber, halten den Vorschlag der Bundesnetzagentur zu den Anforderungen an die Internetversorgung aller Haushalte in Deutschland aber insgesamt für angemessen, denn auf dieser Grundlage kann es gelingen, das mit dem neuen Telekommunikationsgesetz eingeführte Recht auf schnelles Internet zu gewährleisten, ohne die inzwischen stark zunehmende Dynamik des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus zu bremsen."
Wichtig ist aus Sicht des BREKO, dass die Mindestanforderungen nicht als Zielmarke der Internetversorgung in Deutschland missverstanden werden. 10 Mbit/s sind das Minimum, das überall in Deutschland zur Verfügung stehen sollte. Dennoch muss das übergeordnete Ziel bleiben, eine flächendeckende Versorgung mit deutlich leistungsfähigeren, zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen zu erreichen - wie es auch die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorsieht.
Positiv zu bewerten ist, dass die von der BNetzA vorgeschlagenen Mindestanforderungen technisch auch durch eine Satellitenverbindung realisiert werden können. Damit kann sichergestellt werden, dass die Umsetzung des im neuen Telekommunikationsgesetz enthaltenen "Rechts auf schnelles Internet" keine Planungs- und Baukapazitäten aus dem laufenden Ausbau der Glasfasernetze abzieht. Satellitengestützte Internetverbindungen eignen sich aus Kapazitätsgründen zwar nicht für eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen, wie eine Studie der Technischen Hochschule Mittelhessen im Auftrag des BREKO in diesem Jahr ergab. Für die zeitnahe Versorgung einzelner entlegener Haushalte stellen sie jedoch eine gute Alternative zu leitungsgebundenen Anschlüssen dar.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO)
Matthias Schuchard, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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