BREKO-Statement zur Position des Europäischen Rates zum Gigabit Infrastructure Act
(Brüssel/Bonn) - Der Rat der Europäischen Union hat gestern ein Verhandlungsmandat ("allgemeine Ausrichtung") für die anstehenden Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission zum vorgeschlagenen Gigabit Infrastructure Act (GIA) gebilligt. Der BREKO begrüßt das übergeordnete Ziel des GIA, den Glasfaserausbau zu beschleunigen und die Ausbaukosten zu senken. Während einige der vom Rat vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichend Flexibilität bieten, um besondere Anforderungen der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, scheinen andere Änderungen weniger geeignet, um den Ausbau von Glasfasernetzen zu beschleunigen.
Der BREKO begrüßt die durch die "allgemeine Ausrichtung" des Rates eingeführt Flexibilität. Sie ermöglicht es den einzelnen Mitgliedstaaten, ihre spezifischen Anliegen in Bezug auf Investitionen in Leerrohrinfrastrukturen und strategische Überbauungsszenarien zu berücksichtigen. So entsteht die Möglichkeit, dass Telekommunikationsnetzbetreiber, die als "First Mover" in großem Umfang in den Tiefbau investieren und passive Infrastrukturen für Glasfasernetze aufbauen, ihre Investitionen schützen können. Zu diesem Zweck haben die "First Mover" das Recht, Anträge von "Second Mover"-Telekommunikationsnetzbetreibern auf Verlegung ihrer eigenen Glasfaser in der neu gebauten passiven Infrastruktur abzulehnen, solange sie ein geeignetes aktives Bitstrom-Zugangsprodukt auf Vorleistungsebene diskriminierungsfrei anbieten (allerdings unter einer Reihe von Bedingungen). Frühere Entwürfe des von der Kommission vorgeschlagenen und vom Parlament gebilligten GIA sahen diese Möglichkeit nicht vor.
BREKO-Chef Albers: "Müssen uns vor aggressiven Überbaustrategien schützen"
"Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in Deutschland keine flächendeckende Verfügbarkeit von Leerrohren. Unsere Mitgliedsunternehmen haben in den letzten Jahren stark in die Glasfaserinfrastruktur investiert und damit 65 Prozent der heute in Deutschland bestehenden Glasfasernetze aufgebaut. Heute wie morgen müssen künftige Investitionen vor den aggressiven Überbaustrategien der Second Mover geschützt werden. Sie zielen einzig darauf ab, die Investitionen unserer Mitglieder als Trittbrettfahrer zu nutzen", sagt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Ohne die in der "allgemeinen Ausrichtung" des Rates vorgeschlagene Lösung könnten "Second Mover" den Zugang zu neu errichteten Infrastrukturen zu minimalen Kosten beantragen, um ihre eigenen Glasfasernetze aufzubauen, wodurch die Investitions- und Geschäftsaussichten der "First Mover" untergraben und Investitionsentscheidungen verzögert würden. Umgekehrt können auf der Vorleistungsebene die hohen Investitionen in den Tiefbau nur durch Produkte auf einer höheren Ebene der Wertschöpfungskette wieder hereingeholt werden, das heißt durch ein aktives Bitstromzugangsprodukt, das Wettbewerbern einen direkten Zugang zu den Endkundinnen und -kunden ermöglicht.
Dr. Stephan Albers: "Unsere Mitglieder freuen sich, geeignete Open-Access-Produkte auf der Vorleistungsebene zu fairen und angemessenen Konditionen anbieten zu können und begrüßen den Wettbewerb um die Endkundinnen und -kunden. Die heute vom Rat in Artikel 3 seiner Version des GIA vorgeschlagene Lösung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um weitere Investitionen in Glasfasernetzinfrastrukturen anzustoßen - auch wenn im kommenden Gesetzgebungsverfahren noch eine Reihe von Verbesserungen notwendig sein werden."
Streichung der Genehmigungsfiktionen nicht förderlich
Aber: Der allgemeine Ansatz des Rates zum "GIA" enthält eine Reihe von Bestimmungen, die dem Ausbau von Glasfasernetzen nicht besonders förderlich sind. So enthält er beispielsweise nicht mehr die von der Kommission vorgeschlagenen und vom Parlament gebilligten Bestimmungen über die Genehmigungsfiktionen. Diesen zufolge sollten Genehmigungen als erteilt gelten, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen ausdrücklich erteilt oder verweigert werden.
Obwohl der BREKO versteht, dass Genehmigungsfiktionen nach dem Recht einiger EU-Mitgliedstaaten Bedenken hervorrufen würden, sind wir davon überzeugt, dass diese Maßnahme direkte, messbare, positive Auswirkungen auf die Geschwindigkeit des Ausbaus von Glasfasernetzen in den EU-Mitgliedstaaten haben würde, die solche Verfahren noch nicht eingeführt haben. Daher unterstützt der BREKO die aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen in Deutschland, die darauf abzielen, den Anwendungsbereich solcher Mechanismen relativ kurzfristig zu erweitern.
Quelle und Kontaktadresse:
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