Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro

BREKO setzt auf Anpassung der 5G-Rahmenbedingungen

(Berlin) - der Vorsitzende des Beirats der Bundesnetzagentur (BNetzA), Dr. Joachim Pfeiffer, die Unions-Vize-Chefs Ulrich Lange und Nadine Schön sowie sechs weitere Unions-Abgeordnete haben sich in einem "Brandbrief" an die Bundesnetzagentur sehr kritisch gegenüber den von der Bonner Regulierungsbehörde geplanten Rahmenbedingungen in puncto 5G-Frequenzauktion geäußert.

In dem in verschiedenen Medien kursierenden Schreiben nehmen die CDU-Abgeordneten auch explizit Bezug auf die von der Bundesnetzagentur nicht beabsichtigte Festlegung einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung sowie einer Verpflichtung zum National Roaming und Infrastruktur-Sharing. Stattdessen setzt die Regulierungsbehörde auf Verhandlungen ("Verhandlungsgebot") zwischen Drittanbietern und den künftigen Frequenzinhabern, die aber nicht zwingend zu einem (erfolgreichen) Abschluss führen müssen.

Konkret konstatieren der Beirats-Vorsitzende und seine KollegInnen in puncto Diensteanbieter-/MVNO-Verpflichtung, man halte eine Dienstanbieterverpflichtung für eine prüfenswerte Option, "um einen funktionsfähigen Wettbewerb auf dem Endnutzermarkt für Mobilfunkdienstleistungen zu erhalten". Dies stelle vor dem Hintergrund, dass es aktuell nur noch drei Netzbetreiber auf dem Mobilfunkmarkt gebe, "ein wesentliches Wettbewerbselement" dar. Diensteanbieter seien insbesondere notwendig, um das Risiko von Wettbewerbseinschränkungen zu minimieren.

Diese Auffassung teilt der BREKO ausdrücklich: Denn nur durch eine Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung kann der Wettbewerb im Mobilfunk belebt und die Produkt- und Anbietervielfalt gesteigert werden. "Von einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung werden Bürger und Unternehmen in Hinblick auf Auswahl, Preise, Qualität und innovative Produkte profitieren", betont BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Die Zulassung netzunabhängiger Diensteanbieter und MVNO erhöht auch die Wettbewerbsfähigkeit der alternativen Festnetzbetreiber, indem sie noch attraktivere Bündelprodukte aus Glasfaseranschluss und Mobilfunk anbieten und so weitere Mittel für einen beschleunigten Glasfaserausbau erzielen können."

Der führende deutsche Glasfaserverband hält den von Pfeiffer und seinen KollegInnen angedachten "Prüfungsprozess" mit entsprechender Anpassung der Rahmenbedingungen für sinnvoll, um ein klares Zeichen zugunsten von Vielfalt und Wettbewerb (auch) auf dem künftigen Mobilfunkmarkt zu setzen. "Wir würden uns freuen, wenn sich auch andere Parteien genauso deutlich zu Wort melden und sich mit ihrer Auffassung an den BNetzA-Beirat wenden", sagt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. Der Beirat wird auf seiner Sitzung am kommenden Montag (24. September) über die konkreten Vergabebedingungen und Auktionsregeln beraten; am 26. November sollen diese final beschlossen werden.

Den erheblichen wettbewerblichen Nutzen einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung hatten auch das Bundeskartellamt und die Monopolkommission bereits deutlich herausgestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Marc Kessler, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-410, Fax: (030) 58580-412

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