Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

BREKO-Mitgliedsunternehmen stellen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz- EBC-Entscheidung des Regulierers rechtswidrig

(Bonn) - Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gegen die Interconnectionentscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) vom 12. Oktober 2001 haben am 22. November vier Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e. V. (BREKO) beim Verwaltungsgericht (VG) Köln gestellt. Mit ihrem Vorgehen wollen die Carrier die Erfüllung ihrer mit der Deutschen Telekom AG (DTAG) vor wenigen Wochen geschlossenen Zusammenschaltungsverträge sicherstellen. Den Unternehmen AugustaKom (Augsburg), EWE TEL (Oldenburg), M"net (München) und NEFkom (Nürnberg) war es gelungen, mit der DTAG im Vorfeld der Reg TP-Entscheidung auf dem Verhandlungswege eine Vereinbarung über die Zusammenschaltung der Netze nach dem EBC-Modell (Element Based Charging) zu erzielen. Mithilfe der in diesen Verträgen gefundenen Detaillösungen konnten die grundsätzlichen Bedenken der genannten Carrier gegen die Einführung eines EBC-Tarifsystems ausgeräumt werden. Dieses Ergebnis wird durch die Entscheidung der Reg TP infrage gestellt. "Ganz gegen ihre sonst übliche Verwaltungspraxis, vom Primat der Verhandlungen auszugehen, hat die Reg TP die Interconnectiontarife auf Basis einer anderen Struktur festgesetzt als derjenigen, die von den Parteien zugrunde gelegt worden war. Die Entscheidung ist daher rechtswidrig. Sie macht es unmöglich, marktkonforme Lösungen im Verhandlungswege zu entwickeln. Dies ist bei Interconnection besonders dramatisch, da nicht erkennbar ist, wie der Regulierer das zentrale Problem der Reziprozität lösen will. Deshalb müssen die Unternehmen den Weg über die Gerichte gehen, wollen sie eine Schwächung ihrer Wettbewerbsfähigkeit verhindern", erklärt BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann den Schritt vom 22. November.

Das von der Reg TP favorisierte Interconnectionregime berücksichtigt nicht, dass Wettbewerber mit eigenen Teilnehmernetzen als Alternative zur DTAG in einem erheblichen Umfang Interconnectionleistungen anbieten und damit Einnahmen erzielen. "Nicht zuletzt aufgrund der hohen Entgelte, die die Teilnehmernetzbetreiber für die Teilnehmeranschlussleitung aufbringen müssen, sind die Terminierungserlöse für uns von großer Bedeutung", betont der BREKO-Geschäftsführer. Die fehlende Reziprozität sowie die Absenkung der Tarife belastet die Carrier in erheblichem Maße. Darüber hinaus haben die einstweiligen Rechtsschutz beantragenden Unternehmen inzwischen Vorleistungen beim Netzausbau auf Grundlage des mit der DTAG abgeschlossenen Vertrages erbracht, die auf Basis der von der Reg TP gefällten Entscheidung nicht getätigt worden wären.

"Der Beschluss vom 12. Oktober beeinträchtigt massiv den zügigen Ausbau der Ortsnetze durch die Wettbewerber der DTAG. In Anbetracht der nach wie vor ungeklärten Rechtslage ist es erforderlich, dass der Regulierer das neue Interconnectionsystem erst dann durchsetzt, wenn die Verwaltungsgerichte über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung befunden haben", fordert Lüddemann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970 Telefax: 0228/2499972

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