Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro

@BREKO kritisiert Entgeltvorschlag der Bundesnetzagentur für die Teilnehmeranschlussleitung

(Berlin) - In der vergangenen Woche hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte "letzte Meile", veröffentlicht.

In dem Entscheidungsentwurf ist vorgesehen, dass die Telekom ab dem 1. Juli 2019 deutlich höhere Entgelte für den Zugang der Wettbewerber zur TAL erhalten soll. So soll in Zukunft der Preis für den Zugang am Kabelverzweiger (KVz) von derzeit 6,77 Euro auf 7,05 Euro erhöht werden, der Zugang am Hauptverteiler (HVt) sogar um zehn Prozent von bisher 10,02 Euro auf 11,19 Euro. Als Gründe für die Erhöhung nennt die Behörde in ihrem Entwurf u.a. die "signifikante Zunahme der Tiefbaupreise", der Anstieg der Kupferpreise und die Entwicklung der Preise für die Vergabe an Auftragnehmer.

Der BREKO bewertet die Entscheidung der BNetzA äußerst kritisch.
"Das Absurde daran ist, dass die Telekom seit Jahren keinen Meter Kupferkabel mehr verlegt und keine einzige Tiefbaumaßnahme zur Verlegung von Kupferleitungen mehr veranlasst haben dürfte", kritisiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Dennoch stellt die BNetzA die Telekom in ihren Genehmigungsentscheidungen so, als wenn sie das Kupfernetz jedes Mal wieder neu errichten würde - und das zu Lasten der Wettbewerber."

"Auf diese Weise spendieren die Wettbewerber über die Zugangsentgelte zur letzten Meile den Büchern der Telekom alle drei Jahre ein neues Kupfernetz. Geld, das viel besser in echte Glasfasernetze bis mindestens in die Gebäude investiert werden könnte", so Albers weiter.

Für den Netzinfrastrukturwechsel hin zur Glasfaser sieht der Geschäftsführer des führenden deutschen Glasfaserverbands in dem Entwurf einen herben Dämpfer: "Die Bundesnetzagentur sollte sich überlegen, ob sie im Glasfaserzeitalter die richtigen Ausbauanreize setzt" mahnt Albers an, "solange die Telekom jede ihrer vollständig abgeschriebenen Kupferleitungen von den Wettbewerbern mit über 11 bzw. 7 Euro entgolten bekommt, hat sie wenig Anreize, in reine Glasfasernetze zu investieren. Umgekehrt werden durch solche Entscheidungen den investitionswilligen Unternehmen wichtige Finanzmittel für den Glasfaserausbau entzogen." Der BREKO spricht sich daher dafür aus, die Problematik des "Wiederbeschaffungsansatzes" der BNetzA im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu lösen.

Glasfasernetze bis mindestens in die Gebäude werden gleichwohl ganz überwiegend durch die Telekom-Konkurrenten errichtet. So werden derzeit über 80 Prozent der Glasfaseranschlüsse bis mindestens in die Gebäude von alternativen Anbietern zur Verfügung gestellt.[1]


Hintergrund: "Wiederbeschaffungsansatz":

Im Zuge der Entgeltregulierung werden - vereinfacht gesagt - die Kosten für die Leistungserbringung ermittelt und auf alle Leistungsnachfrager umgelegt. Zentrales Element dieser Kostenbasis ist der sog. "Investitionswert" für das Netz, auf dem die Leistung erbracht wird; im Falle des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAl) also das Kupfernetz. Hier gibt es verschiedene Methoden, um die Kostenbasis zu ermitteln. Zum einen könnte man darauf abstellen, welche "tatsächlichen Kosten" die Telekom aktuell für das Kupfernetz hat. Da das Kupfernetz der Telekom abgeschrieben sein dürfte, wären dies nur noch die für den Betrieb und die Erhaltung (Reparatur, Wartung) von der Telekom aufgewendeten Kosten.

Die BNetzA reguliert die TAL-Zugangsentgelte derzeit allerdings auf der Basis eines "Wiederbeschaffungsansatzes". Dabei wird ermittelt, welche Kosten die Errichtung des Netzes heute auslösen würde, also inklusive des Tiefbaus und der Verlegung von Kupferkabeln zu aktuellen Preisen. Nachdem die BNetzA lange von einem reinen Wiederbeschaffungsansatz ausgegangen ist, hat sie in den letzten beiden Genehmigungsrunden zumindest vollständig abgeschriebene und für den Bau von Glasfasernetzen wiederverwendbare bauliche Anlagen nicht in die Ermittlung von Wiederbeschaffungswerten mehr einbezogen. Der Wiederbeschaffungsansatz führt zu deutlich höheren Entgelten, wodurch Anreize für die Vorleistungsnachfrager geschaffen werden sollen, zunehmend in eigene Infrastruktur zu investieren. Andererseits werden ihnen durch hohe Entgelte die Mittel dazu gerade genommen, weshalb dieses Argument für den Wiederbeschaffungsansatz nicht wirklich überzeugt, zumal umgekehrt der Telekom durch hohe Entgelte für die Nutzung ihrer Bestandsinfrastruktur Anreize zu Investitionen in neue Infrastruktur genommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-410, Fax: (030) 58580-412

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