Breitschwert: Jetzt schon Plaketten für Pkws sichern! / Plaketten sind in den Kfz-Meisterbetrieben erhältlich
(München) - Ab 1. März 2007 drohen Fahrverbote für Personenkraftfahrzeuge ohne neue Schadstoffplakette. Zahlreiche Städte planen die Einrichtung sogenannter Umweltzonen, die von Fahrzeugen ohne Plakette nicht mehr befahren werden dürfen. Wir raten daher zum Erwerb der Plakette, die ab sofort bei den Meisterbetrieben des Kraftfahrzeuggewerbes erhältlich ist, so der Präsident des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern und Landesinnungsmeister des bayerischen Kraftfahrzeughandwerks Klaus Dieter Breitschwert, MdL.
Die Feinstaub-Verordnung soll dazu beitragen, die Belastung der Luft zu reduzieren. Hierzu sieht die Verordnung eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Busse) mit Feinstaubplaketten vor, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge mit Diesel- oder Ottomotor ausgestattet sind. Zudem wird ein neues Verkehrszeichen Umweltzone eingeführt, das ein feinstaubbedingtes Fahrverbot signalisiert. Die Behörden können dann in Zeiten großer Feinstaubbelastung Fahrverbote verhängen. Die Kraftfahrzeuge werden entsprechend ihrem Schadstoffausstoß in vier Schadstoffgruppen (1 bis 4) eingeteilt. Die Schadstoffgruppen 2 bis 4 werden durch farbige Plaketten gekennzeichnet:
Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und besser fallen in die Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne Plakette. Autos mit der Schadstoffgruppe 3 (Euro 3) erhalten eine gelbe, die Schadstoffgruppe 2 eine rote Marke. Die Schadstoffgruppe 1 wird nicht gekennzeichnet. Dazu gehören künftig alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Kat.
Für den Erwerb der Plakette brauchen die Werkstätten den Original-Fahrzeugschein beziehungsweise die Original-Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf der Plakette wird dann das Autokennzeichen eingetragen.
Breitschwert: Wer trotz Fahrverbot ohne gültige Feinstaubplakette in eine Umweltzone fährt, wird mit einem Bußgeld von vierzig Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Wir raten daher den Autofahrern dringend zum Erwerb der benötigten Plaketten.
Eine Korrektur der Feinstaub-Verordnung wünscht sich das Kraftfahrzeuggewerbe für die Oldtimer: Das hier vorgesehene Fahrverbot für historische Fahrzeuge ist umweltpolitisch nicht zu begründen. Eine Ausnahme soll für die rund 153.000 Oldtimer gelten, die als mindestens 30jährig das so genannte H-Kennzeichen bekommen. Bei einem Gesamtbestand von rund 46 Millionen Pkw falle dies kaum ins Gewicht, so der bayerische Landesinnungsmeister.
Dieser Forderung nach Korrektur der Feinstaub-Verordnung liegt auch zugrunde, dass fast alle Oldtimer mit H-Kennzeichen einen Otto-Motor haben, dessen Feinstaub-Emissionen in geringsten Volumina liegen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e.V.
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