Breite Allianz aus Wirtschaft und Politik fordert Marktöffnung für HVO100
(Berlin) - Gemäß des deutschen Klimaschutzgesetzes muss der Verkehrssektor in Deutschland bis zum Jahr 2030 seinen Ausstoß an CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 2019 nahezu halbieren. Zum Erreichen dieser ambitionierten Ziele werden alle verfügbaren Defossilisierungsoptionen benötigt und vor allem muss auch der Kraftfahrzeugbestand, der absehbar auch zukünftig vom Verbrennungsmotor dominiert wird, in die Klimaschutzbemühungen einbezogen werden. "Dafür sind alle klimafreundlichen Kraftstoffe, grünstrombasierte E-Fuels wie auch biogenes HVO, unverzichtbar", so UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn.
Aktuell ist HVO allerdings lediglich als geringfügige Beimischung zu fossilem Diesel zugelassen. Der öffentliche Verkauf an der Tankstelle dieses Kraftstoffs in reiner Form, so genanntes HVO100, ist in Deutschland - anders als in vielen anderen Staaten Europas - dagegen nicht zulässig, obwohl HVO100 die gängige Norm DIN EN 15940 für Dieselkraftstoff erfüllt. Dafür bedürfte es auch der Aufnahme dieser Kraftstoffnorm als Anforderung für die Inverkehrbringung in §4 der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). Dieser Punkt stellt die Kernforderung der Unterzeichner des offenen Briefs an die Bundesregierung dar. Sie verweisen darauf, dass nahezu alle Fahrzeughersteller HVO100 für die von ihnen produzierten Dieselmotoren freigegeben haben und dass der Kraftstoff aus nachhaltigen Rest- und Abfallstoffen hergestellt wird, also nicht in Konkurrenz mit Futter- und Nahrungsmitteln steht. Mit der rechtlichen Zulassung von HVO100 für den Straßenverkehrssektor könnten die CO2-Emissionen zahlreicher Dieselfahrzeugflotten bereits heute dauerhaft, nachhaltig und kosteneffizient gesenkt werden, heißt es in dem Schreiben.
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