Breite Ablehnung des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
(Berlin) - Am 23.09.2011 beschließt das Plenum des Deutschen Bundesrates über den Gesetzesentwurf zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetz (VIG), wie er am 20.07.2011 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sieht keinen Zusatznutzen für den Verbraucher in der geplanten Novellierung, befürchtet aber wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Handwerksbetriebe. Künftig ist geplant, Betriebe bei der kleinsten Überschreitung von Grenzwerten oder Höchstmengen unerwünschter Stoffe im Internet anzuprangern - selbst dann, wenn die Überschreitung keine gesundheitlichen Risiken birgt oder noch im zulässigen Toleranzbereich liegt. Mit einer Veröffentlichung von Grenzwertüberschreitungen jeder Art ohne Aufklärung über deren Bedeutung für die Gesundheit kann der Verbraucher aber kaum etwas anfangen.
Betroffene Betriebe erhalten weder Gelegenheit, ihre Kunden vorab über mögliche Auswirkungen der Grenzwertüberschreitung zu informieren, noch können sie sich vor der öffentlichen Bekanntmachung gegen den Vorwurf wehren. Besonders kritisch wird es, wenn das Ergebnis einer Probe oder dessen Beurteilung falsch sind. Auch der ordentliche Rechtsweg hilft dem Betrieb in dieser Situation nicht weiter, weil weder Widerspruch noch Klage aufschiebende Wirkung haben sollen. Das Vorgehen kommt einer Doppelbestrafung gleich, denn der Betrieb wird zukünftig nicht nur durch die Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung bestraft, sondern auch durch die Prangerwirkung der Veröffentlichung. Dabei gilt in Deutschland das Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem).
"Die geplante Vorgehensweise führt lediglich zur Verbraucherverunsicherung und dient nicht der Verbraucherinformation. Die Veröffentlichung wird zu einem Schnellschuss, der in vielen Fällen zulasten der Betriebe gehen wird, ohne dass es hierfür eine objektive Rechtfertigung gibt", kommentiert Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. Dazu kommt, dass die damit verbundene Einschränkung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer völligen Betriebsoffenbarung gleichkommt.
"Wir rufen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf, unsere Argumente bei der Beschlussfassung im Bundesrat zu berücksichtigen und davon abzusehen, das Gesetz, wie vorgesehen, einseitig zu Lasten der Wirtschaft zu verschärfen", fordert RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Amin Werner, Hauptgeschäftsführer
Neustädtische Kirchstr. 7a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2064550, Telefax: (030) 20645540