Brandschutz auf Busreisen: Wichtige Hinweise für Fahrer und Unternehmer
(Berlin) - Da bei Bussen das Risiko eines Fahrzeugbrandes aufgrund der kompakt verbauten Bauteile höher als bei Autos ist und für den Busfahrer zudem schwieriger, einen Entstehungsbrand rechtzeitig zu bemerken, sind seit dem 15. Juni 2015 in Deutschland alle neu zugelassenen Kraftomnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen für Reisende nicht nur mit Feuerlöschern, sondern auch mit Brandwarnsystemen für getrennte Räume ausgestattet.
Während Kraftomnibusse, die vor diesem Stichtag zugelassen wurden, zumindest über funktionsfähige Feuerlöscher verfügen müssen, basiert in kleinen Bussen und Taxis der aktive Brandschutz unverändert nur auf Freiwilligkeit des Fahrzeughalters. Grundsätzlich sollten Unternehmer ältere Omnibusse mit Überhitzungs- und Rauchwarnsystemen nachrüsten und auch kleine Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, mit Feuerlöschern ausstatten.
Verhalten im Brandfall
Bis ein Feuer auf den Innenraum übergreift, vergehen in der Regel nur sehr wenige Minuten. Sofort sind alle Reisenden in Sicherheit zu bringen. Nur der früh erkannte Brandherd ist gegebenenfalls mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) wichtige Verhaltensregeln zusammengestellt, die vor Sachschäden schützen und Leben retten können:
- Sollte ein Brand bemerkt werden, sind alle Fahrgäste zu informieren, wobei es gilt, Ruhe zu bewahren.
- Die Warnblickanlage ist einzuschalten und das Fahrzeug schnellstmöglich anzuhalten, jedoch niemals unter Brücken oder in Tunneln. Es sei denn, es gibt gekennzeichnete Feuerschutzbereiche.
- Alle Fahrgäste müssen nach dem Öffnen der Türen den Bus zügig verlassen und sich hinter einer Leitplanke mit mindestens 50 Metern Abstand zum Fahrzeug in Sicherheit bringen.
- Der Fahrer muss eine Warnweste anziehen, mit dem Feuerlöscher das Fahrzeug verlassen, Warndreieck und Warnleuchte aufstellen und die Feuerwehr alarmieren.
- Unter äußerster Vorsicht und nach eigenem Ermessen kann der Fahrer erste Löscharbeiten vornehmen.
- Hierbei gilt: Die heiße Motorhaube oder Klappen sind unbedingt nur mit einem Handschuh oder Lappen vorsichtig und nur eine Handbreit zu öffnen, damit das Feuer nicht durch die Sauerstoffzufuhr weiter angefacht wird.
- Danach aus etwa einem Meter Abstand den Feuerlöscher auf den Brandherd richten und - immer in Windrichtung - mit kurzen, gezielten Stößen löschen.
- Sofern möglich kann unter größter Vorsicht das Gepäck ausgeladen und mit einem Abstand von 50 Metern vom Bus in Sicherheit gebracht werden.
- Der Fahrer muss in der Nähe des Busses bleiben und sich für Fragen der Feuerwehr zur Verfügung halten.
Feuerlöscher gehören zur Grundausstattung
Der Busunternehmer ist für die Ausstattung seiner Fahrzeuge verantwortlich. Wer als Fahrzeughalter die geltenden Vorschriften verletzt, kann nicht nur zu empfindlich hohen Bußgeldern herangezogen werden. Im Schadensfall droht darüber hinaus eine Strafanzeige wegen Unterlassung. Folgende Punkte zeigen das geforderte Mindestmaß für die Ausstattung mit Feuerlöschern auf:
- Je nach Größe und Bauart des Kraftomnibusses ist mindestens ein betriebsbereiter ABC-Pulver-Feuerlöscher mit einer Löschmittelmenge von sechs Kilogramm mitzuführen.
- Der Feuerlöscher ist in unmittelbarer Nähe des Fahrersitzes unterzubringen.
- Handelt es sich um ein Doppeldeckfahrzeug müssen mindestens zwei 6-kg-ABC-Pulver-Feuerlöscher mitgeführt werden, wobei der zweite Feuerlöscher auf der oberen Ebene befestigt sein muss.
- Als betriebsbereit gelten nur Feuerlöschgeräte, die - wie vorgeschrieben - in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal gewartet bzw. geprüft wurden und mit einer entsprechenden Prüfplakette versehen sind. Zudem muss das Fahrpersonal mit dem Umgang vertraut sein, was nur durch regelmäßige Schulungen gewährleistet ist.
Für die sachkundige Geräteprüfung können sich Busunternehmen an Brandschutz-Fachbetriebe wenden. Diese bieten auch Löschübungen für die Kraftfahrer an. Adressen von Brandschutz-Fachbetrieben findet man im Internet beispielsweise unter: http//:www.bvbf.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Dipl.-Verw.wiss. Carsten Wege, Geschäftsführer
Jägerstraße 71, 10117 Berlin
Telefon: (030) 936 22 86 10, Fax: (030) 936 228610