Brandschützer warnen vor hohem Brandrisiko in der Landwirtschaft während der Erntesaison
(Kassel) - Im Vergleich zu anderen Bereichen ist das Risiko eines Brandes in der Landwirtschaft extrem hoch. Eine Vielzahl von Zündquellen, die sich in unmittelbarer Nähe zu brennbaren oder explosiven Stoffen befinden, so der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V., führen in Agrarbetrieben immer wieder zu verheerenden Bränden. Das gilt gerade während der heißen Tage der Getreideerntesaison.
Die Liste der möglichen Brandursachen ist lang: Bauliche Mängel, gestörte elektrische Geräte, offen liegende Kabel ebenso wie defekte Traktoren und Mähdrescher sowie andere Landmaschinen bergen in Verbindung mit leicht brennbaren oder entzündlichen Materialien wie Holz oder Stroh ein hohes Gefährdungspotenzial. Hinzu kommen die Heu- und Strohlagerung und Getreidetrocknung, wobei es in dem einen Fall durch die Gärung zu einer Selbstentzündung und im anderen Fall zu Staubexplosionen kommen kann. Und selbst die Lagerung von Kalk und Düngemitteln ist nicht ungefährlich. Ausgelöst durch chemische Reaktionen wird Wärme erzeugt, die wiederum einen Brand verursachen kann. Nicht zu unterschätzen sind schließlich auch Blitzeinschläge, die insbesondere in frei stehenden Gebäuden oder Heu- und Strohlagerstätten immer wieder Brände auslösen.
Um sich, seinen Hof und Landmaschinentechnik vor einem Brand zu schützen, sollte der Landwirt neben einer Reihe von Vorsichtsmaßnahmen bei der Lagerung und Verarbeitung von Futter- und Düngemitteln und Ernteerzeugnissen, der Unterbringung von Fahrzeugen und Maschinen sowie der Ausstattung von Ställen und Scheunen mit elektrischen Anlagen auf leicht zugängliche Feuerlöschgeräte achten.
Der Landwirt als Arbeitgeber: Auch hier gilt die gesetzliche Feuerlöscherpflicht
Darüber hinaus sind Landwirte - wie jeder andere Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt - gesetzlich dazu verpflichtet, eine ausreichende Zahl an Feuerlöschern bereitzustellen. Traktoren und selbstfahrende Erntemaschinen sollten jederzeit mit geeigneten Feuerlöschern ausgerüstet sein und werden bei Mähdreschern ohnehin vielfach von den Versicherern vorgeschrieben. Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern ist eine sachkundige Prüfung, die regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre erfolgen muss und von qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieben durchgeführt wird. Diese stehen auch als kompetente Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zur Verfügung. Sie führen insbesondere Brandschutzunterweisungen für das richtige Verhalten im Brandfall und praktische Übungen mit tragbaren Feuerlöschern durch. Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe findet man zum Beispiel im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de.
Quelle und Kontaktadresse:
bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Carsten Wege, Geschäftsführer
Friedrichsstr. 18, 34117 Kassel
Telefon: (0561) 288640, Telefax: (0561) 2886429