Brandenburger Kriminalisten erwarten ein nachvollziehbares Urteil / Neuverhandlung des Dennis-Prozesses vor dem LG Cottbus
(Potsdam) - Am 24. August 2007 ist das Landgericht Cottbus aufgerufen, dass vom BGH im März aufgehobene Mordurteil im Dennis-Prozess nach dessen Vorgaben neu zu fällen.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Brandenburg hat den BGH-Spruch, wie viele andere nicht nachvollziehen können. Die Begründung der Aufhebung des Mordurteils gegen die Eltern des verhungerten Dennis durch den BGH im März dieses Jahres hat bundesweit für Unverständnis gesorgt. Über die Grenzen verschiedenster Interessengruppen und Experten hinweg bestand eine seltene Einigkeit im Unverständnis der Urteilsbegründung, wonach die Tötung des kleinen Dennis keine Mordmerkmale, wie Grausamkeit oder Heimtücke erfüllt und daher nur eine Verurteilung wegen Totschlags zulässig sei.
Zur Erinnerung: Dennis wurde über Jahre hinweg durch seine Eltern, die wichtigsten Vertrauenspersonen eines Kindes, durch Unterlassen selbstverständlichster Fürsorgemaßnahmen dem langsamen Hungertod ausgesetzt.
Mit der nur noch als zynisch zu bezeichnenden Begründung, dass Opfer hätte vor seinem Tode ja keine Schmerzen mehr gehabt, weil es durch die andauernde extreme Unterernährung dazu gar nicht mehr fähig war, wird beispielsweise das Mordmerkmal der Grausamkeit verneint.
Es ist immer bedenklich für einen Rechtsstaat, wenn höchstrichterliche Urteile durch eine breite Bevölkerungsmehrheit nicht nachvollzogen werden können. Das birgt die Gefahr des Vertrauensverlustes in die Rechtsstaatlichkeit und fördert extreme Haltungen, so Gerd-Christian Treutler, Pressesprecher des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in Brandenburg.
Der BDK erwartet daher von der anstehenden erneuten Urteilsfindung, dass auch im Interesse aller kindlichen Opfer von Straftaten, der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft wird, so Treutler abschließend.
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Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Landesverband Brandenburg (BDK)
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