Pressemitteilung | k.A.

Branchenlösung zum vertikalen physikalischen Belastungsausgleich vom ÜNB an Letztverbraucherversorger nach § 14 Abs. 3 EEG

(Berlin) - Entsprechend der am 1. August 2004 in Kraft getretenen novellierten Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat der unterjährige vertikale physikalische Belastungsausgleich gemäß § 14 Abs. 3 "nach Maßgabe eines rechtzeitig bekannt gegebenen, der tatsächlichen Stromabnahme aus EEG-Anlagen nach § 4 in Verbindung mit § 5 angenäherten Profils" zu erfolgen.

VDEW und VDN haben hierzu unter Einbeziehung der maßgeblichen Akteursgruppen (ÜNB, EVU/Händler) gemeinsam eine praktikable und ausgewogene Branchenlösung erarbeitet. Diese sieht einen Übergang von Quartals- zu Monatsprofilen in Verbindung mit einem unterjährigen Ausgleich der unvermeidlichen Prognoseabweichungen vor. Damit wird zum einen dem gesetzliche Anspruch hinsichtlich einer Annäherung der an EVU / Stromhändler weitergegebenen EEG-Strommengen an den tatsächlichen saisonalen Einspeiseverlauf Rechnung getragen. Zum anderen wird durch die zeitnahe Korrektur von Prognosedifferenzen die Planungssicherheit für Lieferanten und ÜNB erhöht. Preisrisiken, die aus der Verschiebung der Korrekturmengen in das Jahr der Abrechnung entstanden sind, werden deutlich reduziert. Der ggf. erforderliche Ausgleich zwischen unterjährigen Lieferungen und der tatsächlichen Abnahmepflicht erfolgt wie bisher im Rahmen der Jahresabrechnungen.

Mit Zustimmung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird die Branchenlösung zum 1. Januar 2006 durch die ÜNB umgesetzt. Damit werden erstmals am 10. Dezember 2005 verbindliche EEG-Monatsprognosen, d.h. Prognosen von EEG-Strommenge und -Vergütungsvolumen, bundesweit einheitlicher EEG-Quote und -Durchschnittsvergütung sowie Letztverbrauch, durch den VDN veröffentlicht.

Weil ein von BMU beauftragtes Gutachten zur Branchenlösung noch nicht abgeschlossen ist, kann es möglich sein, dass es später noch einmal Änderungen an dem Profilwälzungsverfahren gibt. Diese würden dann aber ebenso sorgfältig vorbereitet, bewertet und an alle betroffenen Marktteilnehmer rechtzeitig vorher kommuniziert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW (VDN) Dr. Dirk Förger, Pressesprecher Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: (030) 726148-0, Telefax: (030) 726148-200

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