Pressemitteilung | k.A.

Branche fordert von Bundesnetzagentur Planungssicherheit und Verlässlichkeit / Erdgas weiterhin Wunschenergie Nr. 1 bei Haushalten

(Essen) - Erdgas ist auch 2006 die Wunschenergie Nr. 1 bei den privaten Haushalten, teilt der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) auf der mit über 2000 Teilnehmern größten deutschen gasfachlichen Tagung „gat 2006“ in Essen mit. „Diese Marktentwicklung ist ein eindeutiger Beleg für die Wettbewerbsfähigkeit des Produktes Erdgas“, unterstrich BGWPräsident Michael G. Feist. Mit 67 Prozent liege der Gasanteil bei den zum Bau genehmigten Wohnungen weiterhin deutlich vor allen anderen Energieträgern. Die Gründe für die Untersagung der Einzelbuchungsvariante des Netzzugangsmodells Gas durch die Bundesnetzagentur bezeichnete Feist als nicht nachvollziehbar. „Das von BGW und VKU vorgelegte Netzzugangsmodell Gas mit Zweivertragsvariante und Einzelbuchungsvariante halten wir nach wie vor für eine rechtlich zulässige, sachlich sinnvolle und einfache Lösung zur Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes“, so der BGW-Präsident. Nach Auffassung von Feist dürfte eine große Anzahl an Unternehmen nicht in der Lage sein, innerhalb der geforderten Fristen die Modellanforderungen unternehmerisch umzusetzen.

„Die Gaswirtschaft unterstützt das Ziel, den Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu stärken. So haben wir mit dem neuen Netzzugangsmodell neben dem Wettbewerb um Industriekunden auch den Wechsel des Gasanbieters für Haushaltskunden ermöglicht“, betonte Feist. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur schafft jedoch eine grundlegend neue Situation. Die jetzt vorgesehene Umstellung der Verträge erfordert in der verlangten Kürze einen unangemessenen Aufwand, z.B. bei der Datenverarbeitung. Hiervon sind vor allem kleinere und mittlere Gasversorgungsunternehmen betroffen. Insbesondere sind Kapazitätsengpässe im Gasnetz bei Wegfall der Einzelbuchungsvariante nicht auszuschließen.

„Um das Netzzugangsmodell der Kooperationsvereinbarung an die neuen Anforderungen der Bundesnetzagentur anzupassen, sind jedoch realistischere Übergangsfristen notwendig“, so Feist. „Denn wir haben es hier mit einer völligen Neugestaltung der vertraglichen Grundlagen zu tun. Aber vor allem brauchen wir jetzt endlich Rechts- und Planungssicherheit auf realistischer Grundlage“, fordert Feist weiter. Die Entscheidung der Beschlusskammer sei insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Regelungen der Kooperationsvereinbarung mit der Bundesnetzagentur im Rahmen der Konsultationsgespräche seit Oktober 2005 intensiv besprochen worden waren.

Hinsichtlich der derzeitige Praxis der Netzentgeltgenehmigung durch die Bundesnetzagentur bemerkte Feist, dass das Ziel, den Wettbewerb zu intensivieren, nicht dazu führen dürfe, dass die Existenz der Gasnetzbetreiber in Deutschland in Frage gestellt wird. Die bisherigen Kürzungen der Netzentgelte von bis zu 28 Prozent und die weiteren Kostensenkungen im Zuge der künftigen Anreizregulierung würden erhebliche Konsequenzen haben. „Wenn man die Netzbetreiber zu Kostensenkungen um jeden Preis zwingt, kann das vor allem für kleinere Netzbetreiber existenzgefährdend sein. Auf dem Prüfstand stehen zahlreiche Arbeitsplätze, zukünftige Investitionen und letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen“, warnte Feist. „Was wir brauchen, sind realistische Anpassungszeiträume mit machbaren Zielgrößen. Und das insbesondere dort, wo Investitionsentscheidungen in der Vergangenheit getroffen wurden und deren Kosten nicht mehr beeinflussbar sind“, so Feist weiter. Das gelte auch für die Anreizregulierung. Nur mit wirklich erreichbaren Vorgaben sei ein echter Anreiz für Effizienzsteigerung und Investitionen gegeben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Marian Rappl, Pressesprecher Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: (030) 28041-0, Telefax: (030) 28041-520

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