Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Brände durch Batterien und Akkus gefährden Recyclingwirtschaft und damit Rohstoffsicherung

(Berlin) - "Unzählige Brände müssen Politik und Hersteller zum Handeln zwingen" - die vier Recyclingverbände Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV), Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) und Verband Deutscher Metallhändler und Recycler VDM) trafen sich deshalb Ende Juli zu einer gemeinsamen Sitzung in Bergkamen, um ihre Position zur anstehenden Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes aufgrund der zunehmenden Brandgefahr zu schärfen. Wie notwendig solche Regelungen sind, haben die letzten Wochen gezeigt: Insbesondere die Brände in Dresden und Duisburg und weitere Brandfälle in Entsorgungsunternehmen sind Anlass zum Handeln.

Elektroaltgeräte stellen den am schnellsten wachsenden Stoffstrom dar und ihre effiziente Verwertung sichert sowohl wertvolle Ressourcen wie Kupfer und Aluminium als auch viele kritische Rohstoffe. Leider verhindern falsch entsorgte Batterien in zunehmendem Maße die Rohstoffsicherung in Deutschland. Das Versagen des derzeitigen Systems führt täglich zu verheerenden Bränden in Recyclinganlagen, Abfallsammelfahrzeugen und auf Recyclinghöfen, die der Rohstoffwirtschaft erhebliche Schäden in Millionenhöhe zufügen. Trotz hoher Investitionen in die Branderkennung und -bekämpfung ist das Risiko für die Beschäftigten inzwischen sehr hoch. Ohne zusätzliche Präventionsmaßnahmen, die bereits in der Vorkette der Anlagen ansetzen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis solche Brände nicht nur Sachschäden verursachen. Angesichts der steigenden Absatzmengen in diesem Bereich stehen wir erst am Anfang dieser Problematik.

Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes fordern die Verbände daher die Bundesregierung auf, diesen Rahmen zu nutzen, um verschiedene Regelungslücken umgehend zu schließen und auf die Veränderungen angemessen zu reagieren. Im Mittelpunkt der Forderungen steht die Erfassung auf kommunalen Wertstoffhöfen. Dieser Bereich macht den weitaus größten Teil der E-Schrott-Rücknahme aus. Folgende fünf Maßnahmen haben aus Sicht der Verbände Priorität:

1. Verpflichtende Annahme von Elektro(nik)-Altgeräten durch Fachpersonal und eine damit verbundene zielgerichtete Sortierung batteriehaltiger Altgeräte von batteriefreien Geräten.

2. Erklärung der Batteriefreiheit: Die Übergabestellen bestätigen mit der Vollmeldung, dass die mit Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2 (Bildschirmgeräte), 4 (Großgeräte) und 5 (Kleingeräte) befüllten Behälter frei von Batterien und batteriehaltigen Altgeräten sind.

3. Einführung einer Sammelgruppe für batteriehaltige Altgeräte: Durch die gemeinschaftliche Erfassung von batteriehaltigen Altgeräten aus den verschiedenen Sammelgruppen in einer neuen, separaten Sammelgruppe kann die Brandgefahr durch Fehlwürfe deutlich reduziert werden. Gleichzeitig vereinfacht eine separate Sammelgruppe die operative und logistische Handhabung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und reduziert den Infrastrukturaufwand für die Erfassung von Elektroaltgeräten.

4. Leistungsgerechte Finanzierung der kommunalen Erfassungsleistung durch die Hersteller: Um den organisatorischen Mehraufwand bei den Kommunen auszugleichen und dem Fachkräfte bzw. Personalmangel entgegenzutreten, empfehlen die beteiligten Recycler- und Entsorgerverbände die Schaffung eines finanziellen Anreizes durch die entsorgungspflichtigen Hersteller und Inverkehrbringer, der Kommunen immer dann zur Verfügung gestellt wird, wenn diese nachweislich sicherstellen, dass keine batteriehaltigen Elektroaltgeräte in falsche Kanäle gelangen und die erfassten Elektroaltgeräte nach den Vorgaben des ElektroG korrekt erfasst wurden.

5. Verstärkung der Informationsarbeit gegenüber den privaten Haushalten. Bürgern und entsorgungspflichtigen Besitzern von Batterien und Elektroaltgeräten mangelt es häufig an klaren Informationen, wie Altbatterien und Altgeräte entsorgt werden müssen. Die Produktverantwortlichen sowie die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind gefordert weiterhin und verstärkt auf die Risiken einer unsachgemäßen Entsorgung hinzuweisen.

Diese Maßnahmen können sofort Abhilfe schaffen und die Bundesregierung wird aufgefordert, diese zügig umzusetzen. Darüber hinaus führen die Verbände an, dass es jenseits des Regelungsbedarfs des ElektroG weitere Maßnahmenbündel wie etwa ein Batteriepfand und mehr Mitwirkung der Hersteller braucht. Die derzeitige Situation widerspricht den Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und steht im Widerspruch zu den Zielen des Critical Raw Materials Act. Schließlich leistet das hiesige Recycling einen wichtigen Beitrag zur Rohstoffversorgung Deutschlands und trägt dazu bei, unabhängiger von Importen zu werden. Die aktuellen Brandprobleme tragen jedoch zu einer Ausdünnung des Recyclingnetzes an Anlagen bei. Es ist unverständlich, dass für eines der drängendsten Probleme der Recyclingwirtschaft kaum politische Impulse zu vernehmen sind.

Die Verbände sind zuversichtlich, dass durch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Recyclingverbänden, der Bundesregierung und anderen relevanten Akteuren eine effektive Lösung zur Sicherung der Rohstoffversorgung gefunden werden kann. Sie laden alle Interessierten ein, diese Bemühungen zu unterstützen und sich aktiv für eine verantwortungsvolle Entsorgung und ein effizientes Recycling von Elektroaltgeräten einzusetzen. Denn nur gemeinsam können die Herausforderungen dieser dynamischen Branche erfolgreich gemeistert und die Weichen für eine nachhaltige Zukunft gestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. Bernhard Schodrowski, Leiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Von-der-Heydt-Str. 2, 10785 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Fax: (030) 5900335-99

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