Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

bpa Hessen zur Selbst-Isolation des ABVP: „Zerfaserung der Kräfte in der privaten Pflege ist der falsche Weg“

(Berlin) - Mit Schreiben vom 11. September hat der Arbeitgeber- und BerufsVerband privater Pflege (ABVP) seinen Austritt aus der LAG Hessen, einem Zusammenschluss der privaten ambulanten Pflegeverbände in Hessen, erklärt und diesen Schritt u.a. mit dem Umstand begründet, dass seine Vorstellungen nicht konsensfähig seien. Der bpa Hessen bedauert diesen Schritt, da er eine unnötige Zerfaserung der Kräfte in der privaten ambulanten Pflege darstelle, weist aber die unsachliche Polemik und inhaltlich falsche Wahrnehmung der ABVP Bundesebene über das Verhandlungsgeschehen im Bundesland Hessen zurück.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) zeigt sich verwundert, dass in einer Zeit, in der eine Bündelung der Kräfte angezeigt ist, um wirtschaftlich tragfähige Ergebnisse im Interesse der ambulanten Pflegedienste mit den Kostenträgern zu verhandeln, der ABVP den Weg in die Selbst-Isolation gehe. Dies hatte bereits Ende letzten Jahres begonnen, als der ABVP die gemeinsamen Verhandlungen der LAG im Bereich SGB V verlassen hatte, bislang allerdings eine Wiederaufnahme der Gespräche mit den Krankenkassen als Einzelverband nicht erreichen konnte, so dass seine Mitglieder nun vollends alleine und ohne Perspektive dastehen. Auch die Verhandlungen im Bereich SGB XI – in der dieser Verband formal weiterhin vertreten ist – fanden in der Regel ohne ihn statt, da er trotz Einladung nicht zu den Sitzungsterminen erschienen ist. Dennoch behaupte er Dinge, die falsch sind und deren Meinungsbildungsprozess er mangels Teilnahme nicht mitgestaltet hat. Dazu Klaus-Dieter Schulz vom hessischen bpa-Vorstand und Verhandlungsführer der privaten Verbände: „Die Leistungserbringerverbände haben zu keinem Zeitpunkt in den Verhandlungen akzeptiert, dass andere sogenannte krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen vom SGB V ins SGB XI verschoben werden und werden dies auch in Zukunft nicht zulassen“. Auch werde selbstverständlich an der Position festgehalten, dass das An-/und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen eine behandlungspflegerische Leistung sei, die auch nach dem einschlägigen BSG-Urteil in den meisten Fällen in die Kostenträgerschaft der Krankenversicherung falle. Lediglich für die unstrittigen Fälle wurde eine Übergangsregelung im SGB XI getroffen, die sich exakt in der Höhe der entsprechenden SGB V-Vergütung bewege und den Pflegediensten eine gesicherte Abrechnungsbasis bis zur endgültigen Klärung schaffe. „Auch die angestrebte deutliche Verbesserung im Bereich der Hausbesuchspauschale ist noch erreichbar, wenn nicht ständig Querschüsse von schlecht informierten Verbänden auf Bundesebene kämen, die bislang nichts zum Fortschritt der Verhandlungen beigetragen haben und sich offensichtlich die notwendige Präsenz auf Landesebene nicht leisten können oder wollen“ nimmt Schulz alle Beteiligten weiter in die Mitverantwortung.

„Wenn man die Presseverlautbarung des ABVP genau liest, wirft er uns im Grunde vor, dass wir in Hessen über gute Kontakte verfügen, die Meinungsführung in der LAG innehätten und unsere Positionen im Gegensatz zu seinen konsensfähig innerhalb der privaten Verbände seien, meint Manfred Mauer, der Landesbeauftragte des bpa in Hessen dazu, „genau das aber ist unser Job“. Entsprechend hätten die privaten Verbände noch im Juni ihren mit Abstand erfahrensten Verhandler, Klaus-Dieter Schulz, einstimmig zum LAG-Sprecher wiedergewählt, mit der Stimme des ABVP. „Wir können nur hoffen, dass der ABVP zur Besinnung kommt und den Weg in die Verhandlungsgemeinschaft zurückfindet“, so Mauer abschließend „zumal das Einstimmigkeitsprinzip innerhalb der LAG sicherstellt, dass die Interessen jedes einzelnen Mitgliedsverbandes Berücksichtigung finden, wenn er sie nur durch die entsprechende Gremienarbeit einbringt, anstatt Stammtisch-Politik per Rundfax zu machen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.(bpa), Bundesgeschäftsstelle Hannoversche Str. 19 10115 Berlin Telefon: 030/308 788 60 Telefax: 030/308 788 89

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