Pressemitteilung | Bundesverband Pflegemanagement e.V.

Bonus von der Bundesregierung für Pflegekräfte in Krankenhäusern und / Pflegeeinrichtungen

(Berlin) - Im Mittelpunkt der Diskussion stand neben der immensen Ungerechtigkeit bei Auszahlung des Bonus die fehlende Berücksichtigung der Expertise der Profession Pflege in den gesetzgebenden Gremien.

Folgende Positionen und Forderungen an die Politik sind Ergebnis des Austausches.

Konsequenzen und Gefahren der Corona-Pandemie Bonus Auszahlung

Die ohnehin mehr als angespannte Situation der beruflich Pflegenden hat sich mit der Ausschüttung des Corona Bonus weiter zugespitzt. Ohne Erläuterung zu den Auszahlungskriterien von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach oder der Pflegebevollmächtigten Claudia Moll wurden Zielgruppen und Beträge festgelegt, die nicht nachvollzogen werden können und zu massiven Konflikten innerhalb der Profession führen.

- Pflegefachkräfte in Krankenhäusern erhalten einen Bonus, allerdings nur in jenen 837 Krankenhäusern, auf deren Intensivstationen im Jahr 2021 mindestens zehn Corona-Patient*Innen für jeweils mindestens 48 Stunden beatmungspflichtig waren. Krankenhäuser in denen Patient*Innen hochaufwendig, aber ohne Beatmung versorgt wurden, finden keine
Berücksichtigung.
- Die Auszahlung erfolgt nur an Pflegefachpersonen, die auf bettenführenden Stationen, welche dem DRG-System angeschlossen sind, arbeiten. Mitarbeitende der Notfallversorgung, der Röntgenabteilungen und weiterer Funktionsdienste, die einen erheblichen Anteil an der Erstversorgung und Betreuung an COVID erkrankter Menschen leisten, werden nicht berücksichtigt.
- Mitarbeitenden der Anästhesie, des OP-Bereichs und ähnlicher Fachbereiche müssen hochaufwendige Maßnahmen durchführen, um bei dem gegebenen Infektionsgeschehen sicher zu arbeiten. Sie haben in den überwiegenden Fällen im Rahmen von Eskalationsstrukturen auf den Intensivstationen ausgeholfen. Auch sie werden bei der Bonuszahlung nicht berücksichtigt.
- Auch Hebammen, die unter schwersten Bedingungen an COVID erkrankten Frauen eine sichere Geburt ermöglicht haben, fallen nicht unter die Auszahlungskriterien.
- Mitarbeitenden des Rehabilitationsbereichs gehören ebenfalls nicht zur Zielgruppe der BonusEmpfänger*Innen. Auch dann nicht, wenn nachweislich eine Versorgung von COVIDPatient*Innen stattgefunden hat.
- Ebenso wenig finden Mitarbeitende von Langzeitpflegeeinrichtungen, Tageskliniken und ambulanten Versorgungsstrukturen Berücksichtigung.
- Die vermeintliche, monetäre Wertschätzung berücksichtigt zudem ausschließlich Pflegefachpersonen. Pflegehilfskräfte und Auszubildende, die wesentlich zur Sicherstellung einer qualitativen Versorgung beitragen und unmittelbar in die Versorgung von COVIDPatient*Innen eingebunden sind, sind ausgeschlossen.
- Mitarbeitenden der psychiatrischen Stationen haben unter höchster Anstrengung infektiöse Patient*Innen mit fehlender Compliance betreut. Auch diese sind von der Sonderzahlung ausgenommen.

Zweifel an Sinnhaftigkeit und Nutzen

Diese nicht nur wahrgenommene, sondern faktische Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit führt in den Teams vor Ort zu Konflikten unter den Pflegenden selbst aber auch zwischen Pflegefachpersonen und der Unternehmensleitung. Die Gesetzgebung bringt die Mitarbeitenden aller Hierarchieebenen in Konfliktsituationen, die nicht gewollt sind und weder durch die Mitarbeitenden
selbst noch durch die Vorgesetzten zu lösen sind. Neben dem hohen
bürokratischen Aufwand entsteht insbesondere auf Managementebene ein zusätzlicher Zeitaufwand für Konfliktmanagement.

Im Ergebnis hat eine vermeintlich gut gemeinte Wertschätzung durch eine unprofessionelle Umsetzung zum endgültigen Bruch zwischen den Pflegenden und der Gesundheitspolitik in Deutschland geführt. Die pflegefachliche Expertise wurde ein weiteres Mal außenvorgelassen. In der Konsequenz wird es zu weiteren Verlusten von Mitarbeitenden in den Gesundheitseinrichtungen über
alle Versorgungsbereiche hinweg kommen mit dramatischen Folgen für die Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Forderungen an die Politik

Der Bundesverband Pflegemanagement sowie alle Beteiligten der Online-Diskussion fordern daher:

- Eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach und der Pflegebevollmächtigten Claudia Moll zu den Auszahlungskriterien.
- Eine Einbeziehung Vertretender der Profession Pflege auf allen politischen Ebenen.
- Eine sofortige Auszahlung eines einheitlichen Bonus an alle Pflegenden, die im bisherigen Verlauf nicht berücksichtigt wurden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Pflegemanagement e.V. Sabrina Roßius, Geschäftsstellenleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Alt-Moabit 91, 10559 Berlin Telefon: (030) 44 03 76 93, Fax: (030) 44 03 76 96

NEWS TEILEN: