Pressemitteilung | Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK)

Bonn zu Werbeaussagen der Post

(Hamburg) - Zur Entscheidung des Landgerichtes Bonn am 19. September, eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Post AG wegen der Werbeaussage aufzuheben, nach der 95 Prozent aller Briefe am nächsten Tag ihre Empfänger erreichen, erklärt der BIEK:

Mit einstweiliger Verfügung vom 3. August 2000 des Landgerichtes Bonn war der Post untersagt worden, mit der Behauptung zu werben, dass 95 % aller Briefe den Empfänger am Tag nach dem Einwurf nächsten Tag erreichen. Das Landgericht stützte sich bei der Entscheidung auf eine von der Regulierungsbehörde im Juli 2000 veröffentlichte Laufzeitenuntersuchung, wonach nur 86 % der Briefe den Empfänger am Tag nach dem Einwurf erreichen. In der mündlichen Verhandlung am 8. September 2000 hat die Post die Richtigkeit dieser Laufzeitenuntersuchung nicht bestritten; sie beruft sich aber auf eine betriebliche Meßmethode. Danach wird die Laufzeit erst dann gemessen, wenn ein Brief in den Betriebsablauf der Post gelangt und die Beförderung beginnt. Dies bedeutet, dass die Verweilzeiten der Briefe im Briefkasten bei der Meßmethode der Post nicht berücksichtigt werden.

Hingegen berücksichtigt die von der Regulierungsbehörde veröffentlichte neuere Laufzeitenuntersuchung die Zeitspanne vom Einwurf in den Briefkasten bis zur Auslieferung. Nach Auffassung des BIEK ist dies die einzig richtige Methode, um die wirklichen Laufzeiten aus Kundensicht korrekt wiederzugeben. Dieses Ergebnis liegt mit 86 % nur knapp über dem gesetzlichen Mindeststandard, der europaweit auf 80 % festgelegt worden ist. Damit liegt die Deutsche Post AG hinsichtlich der Qualität der Briefbeförderung im europäischen Mittelfeld.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband internationaler Express- und Kurierdienste e.V. Bleichenbrücke 9 (Bleichenhof), 20354 Hamburg Telefon: 040/3552800 Telefax: 040/35528080

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