Böses Erwachen für Betriebsrentner
(Berlin) - Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) bringt für die Bezieher von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus allen Durchführungswegen (Direktversicherungen, Pensions- und Unterstützungskassen sowie Pensionszusagen) ab 01.01.2004 eine böse Überraschung. Laufende Renten waren zwar schon bisher beitragspflichtig, allerdings wurden die Betriebsrentner nur mit dem halben allgemeinen Beitragssatz belastet. Ab Anfang dieses Jahres ist der volle Beitragssatz zu entrichten. Damit steht den Rentnern eine deutlich geringere Nettorente zur Verfügung. Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (z. B. Direktversicherungsleistungen) waren bisher nicht mit Beitrag belastet. Ab 01.01.2004 sollen die Empfänger auch für Kapitalleistungen Beiträge entrichten.
"Diese zusätzliche, erhebliche Belastung der Bezieher von betrieblichen Versorgungsleistungen konterkariert die ständigen Beteuerungen von Politikern aller Parteien, die betriebliche Altersversorgung attraktiv zu gestalten. Die neuen Belastungen der Leistungen bedeuten eine deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung und mindern deren Attraktivität in hohem Maße. Viele Bürger, die die Notwendigkeit einer betrieblichen Altersversorgung zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter sehen, werden diese Neuregelungen nicht als Anreiz sehen können, Mittel in eine Altersversorgung zu investieren", so Rechtsanwalt Lutz Zobel, Vizepräsident des BVD. "Kapitalleistungen werden unabhängig davon, ab wann die Versorgung eingerichtet wurde, beitragsbelastet, also auch Leistungen aus Versorgungen, die vor dem 01.01.2004 begründet wurden. Dies ist als unzulässige Rückwirkung und als eine Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes zu bewerten. Im Übrigen kommt es in vielen Fällen zu einer Doppelverbeitragung sowohl in der Anwartschaftsphase als auch in der Leistungsphase. Auch hiergegen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken.
Der BVD fordert die Politik, insbesondere das Bundessozialministerium auf, die Neuregelungen zu überdenken und dabei nicht nur den Erhalt, sondern eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung zur Maxime ihrer Überlegungen zu machen."
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