Pressemitteilung | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Bodenverkehrsdienste: Schlichtungsverfahren für zu Einigungsempfehlung für Arbeitgeber und ver.di

(Berlin) - In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste an deutschen Flughäfen konnten im Rahmen des Schlichtungsverfahrens eine Einigungsempfehlung erreicht werden. Diese empfiehlt für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ein umfassendes Tarifpaket.

Die Bodenverkehrsdienste umfassen zentrale Dienstleistungen an Flughäfen wie das Be- und Entladen von Flugzeugen, die Gepäckabfertigung, Passagierbetreuung sowie weitere für den reibungslosen Luftverkehr unverzichtbare Services. Etwa 30.000 Beschäftigte in Deutschland sorgen so Tag für Tag für den reibungslosen Ablauf des Flugverkehrs.

„Wir freuen uns, dass wir im Rahmen des Schlichtungsverfahrens eine für beide Seiten tragfähige Lösung gefunden haben", erklärt Yvonne Sachtje, die als unparteiische Vorsitzende das Schlichtungsverfahren moderierte. „Die Schlichtungsempfehlung zeigt, dass konstruktive Verhandlungen auch in schwierigen Situationen zum Erfolg führen können. Mit diesem differenzierten Tarifpaket ist es nicht nur gelungen, das am 6. April 2025 erzielte Ergebnis für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen auf die Bodenverkehrsdienste zu übertragen. Die Einigungsempfehlung geht inhaltlich über die Übertragung der TVöD-Einigung hinaus, indem neben weiteren finanziellen Verbesserungen für die Beschäftigten eine Verlängerung der Laufzeit des Entgelttarifvertrages um ein Jahr empfohlen wird. Wir konnten durch eine Verlängerung der Laufzeit den Branchentarifvertrag stärken und für die kommenden beiden Jahre Arbeitskampfmaßnahmen ausschließen."

Die Schlichtungsempfehlung sieht eine Laufzeit bis zum 31. März 2027 vor. Sie empfiehlt eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) ab dem 1. April 2025 und eine weitere Erhöhung ab dem 1. Mai 2026 (35 Euro plus 2,8 Prozent). Die Entgelte der Auszubildenden sollen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 75 Euro erhöht werden. Zudem sollen Zulagen für Schichtarbeit (60 Euro) und Wechselschichtarbeit (95 Euro) eingeführt sowie zwei Sonderzahlungen von je 200 Euro für die Jahre 2025 und 2026 gewährt werden. Schließlich sollen die Beschäftigten und Auszubildenden ab 2027 einen zusätzlichen Tag Erholungsurlaub erhalten.

Die für den Beginn der kommenden Woche geplante Annahme der Schlichtungsempfehlung würde dazu führen, dass weitere Arbeitskampfmaßnahmen in den Bodenverkehrsdiensten an den deutschen Flughäfen für die kommenden beiden Jahre vom Tisch sind und Flugreisende mit einem reibungslosen Flugbetrieb rechnen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Matthias Rebbert, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Leipziger Str. 51, 10117 Berlin, Telefon: 030 2096994-0

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