BNK: Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gefährdet das Rückgrat der kardiologischen Versorgung in Deutschland
(München) - Der BNK fordert anstelle des aktuellen Gesetzentwurfs vollständige Entbudgetierung, Förderung von Selektivverträgen und Entbürokratisierung im Praxisalltag.
Zu dem aktuellen Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nimmt der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) Stellung: "Wenn der Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz so umgesetzt wird, ist die kardiologische Versorgung ernstlich in Gefahr", erklärt Dr. Norbert Smetak, Bundesvorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Kardiologen (BNK). "Es greift das Rückgrat der ambulanten Versorgung in Deutschland an und liefert Patientinnen und Patienten in noch stärkerem Maße Klinikkonzernen aus."
Die aktuelle Situation in der kardiologischen Versorgung ist schon jetzt kritisch:
- Die niedergelassenen Kardiologen in Deutschland versorgen pro Jahr
5,2 Millionen Patientinnen und Patienten. Die Innovationen der
vergangenen 20 Jahre haben den Herzpatienten 6 Jahre mehr Leben
gebracht, d.h. auch 6 Jahre mehr kardiologische Versorgung.
- Schon jetzt arbeiten niedergelassene Kardiologen im Schnitt ca. 60
Stunden pro Woche.
- Aufgrund der Ökonomisierung der Krankenhäuser müssen die
niedergelassenen Kardiologen zunehmend Versorgungsdefizite auffangen
mit ambulanten Behandlungen, die früher ausschließlich in Kliniken
durchgeführt wurden. Ein finanzieller Ausgleich für diese
zusätzlichen Leistungen findet nicht statt.
- Aufgrund des Hausärztemangels müssen die niedergelassenen
Kardiologen gleichzeitig immer mehr grundversorgende Tätigkeiten
übernehmen. Dies leitet sich aus der zunehmenden Multimorbidität der
Bevölkerung, der schnelleren Entlassung aus den Krankenhäusern und
der wachsenden Überlastung im hausärztlichen Bereich ab.
- Moderne hochwertige Therapien in der Kardiologie benötigen höhere
Investitionen in die technische Praxisausstattung. Diese werden
zunehmend schwieriger, da die Einnahmen in den vergangenen Jahren
z.T. gar nicht, zumindest aber deutlich niedriger gestiegen sind als
die Ausgaben für den laufenden Praxisbetrieb (z.B. Personal, Mieten).
- Hygienevorschriften, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Datenschutz,
Grundversorgung etc. sind im Einzelnen alle sinnvoll, insgesamt
bleibt dadurch aber immer weniger Zeit für den Patienten!
Der BNK fordert daher von der Politik, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen: weniger Bürokratie, bessere Patientensteuerung z.B. über Selbstbeteiligungen, die Förderung von Selektivverträgen zwischen Ärzten und Krankenkassen und genügend Finanzen für nötige Investitionen in hochwertige Therapieformen. "Es gibt eine Lösung für die Terminsituation der Gesetzlich Versicherten. Und die liegt in der Entbudgetierung aller Leistungen und Qualitätswettbewerb über Selektivverträge. Und nicht im Aufzwingen immer weiterer Versorgungsaufgaben auf die ohnehin schon überlasteten niedergelassenen Fachärzte. Denn damit ist vorprogrammiert, dass sich zukünftig kein junger Kollege mehr um die ambulante Versorgung der Patienten kümmert und das System von Klinikambulanzen gewinnorientiert dominiert wird", erklärt Smetak.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Niedergelassener Kardiologen e.V. (BNK)
Dr. med. Heribert Brück, Pressesprecher
Brabanter Str. 4, 80805 München
Telefon: (089) 32357740, Fax: (089) 232577415