BNK: Jetzt gegensteuern und Klagewelle abwenden!
(Berlin) - Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet die Pflicht zur Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Windenergieanlagen ohne diese Systeme drohen hohe Strafzahlungen. Kurz vor Ablauf der Frist wird offenbar, wovor die Branche schon länger warnt: Die Behörden können die Systeme nicht rechtzeitig genehmigen.
BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: “Die Branche sieht sich der Situation gegenüber, ohne eigenes Verschulden mit empfindlichen Strafzahlungen belegt zu werden. Vor der nun Realität gewordenen Verzögerung bei der Genehmigung der Systeme haben die Verbände schon seit Langem gewarnt. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Betreiber die Strafzahlungen nicht einfach so hinnehmen und stattdessen juristisch dagegen vorgehen werden. Somit droht eine Welle an Prozessen, die Ressourcen und Personal auf unabsehbare Zeit binden würde.”
Bis Jahresende werden rund 99 Prozent der Windenergieanlagen die entsprechenden Systeme installiert haben. Die Frist zur verpflichtenden Einführung der BNK wurde mehrfach verschoben. Zunächst stellte die beschränkte Verfügbarkeit der entsprechenden Systeme eine Herausforderung dar. Sind die Systeme in den Windparks installiert, müssen sie von den Baumusterprüfstellen (entsprechend beauftragten privatwirtschaftlichen Unternehmen) abgenommen werden. Bundesweit sind nur drei Baumusterprüfstellen mit insgesamt 150 Beschäftigten für die Abnahme der Systeme zuständig - bei 16.000 BNK-pflichtigen Windenergieanlagen. Folgend muss bei einer sogenannten standortbezogenen Prüfung im Betrieb die Funktionsfähigkeit der Systeme nachgewiesen werden. Schließlich genehmigen die zuständigen Behörden - in der Regel die Landesluftfahrtbehörden - das System abschließend. Die angespannte Personalsituation in vielen Behörden führt zu langen Bearbeitungszeiträumen und somit zu weiteren Verzögerungen.
Besonders negativ sticht das Land Brandenburg hervor: Hier hat die für die Genehmigung zuständige Luftfahrtbehörde bereits angekündigt, dass in diesem Jahr nicht mehr alle offenen Genehmigungsanträge abgearbeitet werden können.
Das Problem hat noch eine weitere Dimension: Bestandsanlagen, also Windenergieanlagen, die bis zum 31. Dezember 2024 in Betrieb gehen, drohen Pönalen, wenn sie gegen die BNK-Pflicht verstoßen. Neuanlagen, also Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb gehen sollen, können Stand heute nicht in Betrieb genommen werden. Für diese Anlagen ist eine Ausstattung mit BNK-Systemen verpflichtende Voraussetzung für die Inbetriebnahme. Damit die Ausstattung mit BNK-Systemen genehmigt werden kann, müssen diese jedoch im laufenden Betrieb abgenommen werden. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Ohne Genehmigung keine Inbetriebnahme, ohne Inbetriebnahme keine Genehmigung. Es droht eine Lähmung, sowie der Ausfall großer Strommengen.
“Wir brauchen hier dringend eine Klarstellung, vorzugsweise durch eine Anpassung im EEG, zumindest aber durch eine Anwendungshilfe des BMWK. In dieser sollte festgestellt werden, dass zum einen Anlagen dann nicht mit Pönalen belangt werden, wenn die Betreiber nachweisen können, alle Schritte für eine fristgerechte Genehmigung der Systeme eingeleitet zu haben. Zum anderen muss klargestellt werden, dass Neuanlagen ab dem 1. Januar in Betrieb gehen können, wenn die Betreiber umgehend die notwendigen Schritte zur Genehmigung der BNK-Systeme einleiten. Nur so kann Klarheit geschaffen und eine Welle an Klagen abgewendet werden. Eine Verlangsamung des Ausbaus kann sich Deutschland energiepolitisch nicht erlauben”, so Heidebroek abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Frank Grüneisen, Pressereferent(in), EUREF-Campus 16, 10829 Berlin, Telefon: 030 212341210