bne zu Ergänzungen im EnWG, EEG und MsbG
(Berlin) - Die aktuell durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vorgelegten Ergänzungen des EnWG und des EEG sind zum Teil sehr zu begrüßen. Hingegen sind die Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) nicht nur ein Rückschritt in Sachen Digitalisierung, sondern stellen inzwischen ein echtes Sicherheitsrisiko für das Stromsystem dar. Zu diesem Schluss kommt der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) in seiner aktuellen Stellungnahme. „Wenn die kontraproduktiven Vorschläge des Ministeriums zum Messstellenbetriebsgesetz umgesetzt werden, verlieren wir noch einmal Jahre bei der Digitalisierung. Statt die wettbewerbliche Digitalisierung zu entfesseln, wird der Rollout über das Netzmonopol weiter verteuert. Die jetzt geplanten höheren Kosten für Anwender und Nutzer von Smart Metern werden die Digitalisierung noch weiter ausbremsen und erhöhen zudem die Kosten für Erneuerbare-Energien-Anlagen – kurz: Vollgas auf dem Holzweg “, sagte Robert Busch, Geschäftsführer beim bne. Dagegen lobte er ausdrücklich die Verbesserungen, die das Ministerium im EnWG und EEG plant. „Das BMWK sieht einige sehr hilfreiche Maßnahmen vor, die für Verbraucher und Anlagenbetreiber einfacheren Marktzugang und eine größere Flexibilisierung mit sich bringen“, sagte Busch.
Der bne kritisierte, dass im vorliegenden Entwurf insbesondere die Digitalisierung ausgebremst wird. „Wir brauchen dringend eine kostengünstige Lösung, die als „Smart Meter light“ nicht mehr können muss, als alle 15 Minuten Messwerte zu übertragen. Damit können moderne Stromtarife schnell, kostengünstig und massentauglich umgesetzt werden. Dagegen ist die Fokussierung des BMWK auf intelligente Messsysteme und Steuerung für Energiewendeanlagen dort zwar grundsätzlich richtig. Nur sollte sie dann auch nicht mit der Gießkanne verteilt werden, sondern priorisiert da gefordert werden, wo es Sinn macht und tatsächlich Flexibilitäten gehoben werden können“, sagte Busch.
Dagegen begrüßte der bne ausdrücklich die vorgesehene Einführung eines Pauschalmodells bei PV-Anlagen bis 30 kW. Dieses vermeidet die Abgrenzung von Grün- und Graustrommengen, wenn ein Speicher aus dem Netz lädt, was die Vermarktung von Kleinanlagen erheblich erleichtert. Damit dürfen Heimspeicher erstmals an den Märkten für Flexibilität teilnehmen, obwohl sie eine EEG-Vergütung erhalten. „Mit dieser systemdienlichen Regelung ist es den Anlagenbetreibern möglich, Stromspitzen zu glätten, die durch eine hohe Einspeisung von Solarstrom in der Mittagszeit entstehen“, sagte Busch. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) müsse zeitnah von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen und das Pauschalmodell einführen.
Eine weitere wichtige Verbesserung bringt die Umsetzung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen. „Wir gehen davon aus, dass damit die häufigen Streitereien um Netzanknüpfungspunkte deutlich weniger werden – eine sehr positive Entwicklung. Allerdings sollte im EEG klargestellt werden, dass auch der Bezug von Strom aus dem Netz grundsätzlich individuell verhandelt werden kann, denn moderne Solarparks enthalten Speicher”, sagte Busch.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE), Frank Brühning, Pressesprecher, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Telefon: 030 4005480, Fax: 030 40054810