BMG genehmigt Richtlinie zur Qualifikation zusätzlicher Betreuungskräfte / Zusätzlich künftige fachliche Betreuung sichern
(Essen) - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 25. August die vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegte Richtlinie zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen genehmigt. Im Zuge der Pflegereform können Pflegeheime für je 25 dementiell erkrankte Bewohner eine zusätzliche Betreuungskraft beschäftigen. Die Pflegeassistenten sollen die Bewohner zu Alltagsaktivitäten wie Spaziergängen, Ausflügen, Malen, Basteln, Singen motivieren und aktivieren. Gemäß der nun genehmigten Richtlinie müssen die zusätzlichen Betreuungskräfte vorab ein Orientierungspraktikum von fünf Tagen, anschließend eine Qualifizierung im Umfang von160 Stunden sowie ein zweiwöchiges Betriebspraktikum nebst regelmäßigen Fortbildungen absolvieren.
Grundsätzlich begrüßen wir den Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte für Demenzkranke in Pflegeheimen, betont Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Die Tätigkeit der Pflegeassistenten kann ein wichtiger Schritt zur Stärkung und Unterstützung der sozialen Betreuung Demenzkranker in Pflegeheimen sein und deren Lebensqualität nachhaltig verbessern.
Allerdings handelt es sich beim Einsatz der Pflegeassistenten um eine Gratwanderung, so Baumann. Die Betreuung von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ist eine sensible und anspruchsvolle Aufgabe. Die schwierige Betreuungssituation erfordert fundiertes fachliches Wissen und eine Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team. Der Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte könne daher lediglich eine ergänzende Funktion zur professionellen Pflege und Betreuung dementiell erkrankter Menschen durch qualifiziertes Pflegefachpersonal einnehmen. Der immer dringender werdende Bedarf an zusätzlichen Fachkräften in der Pflege werde dadurch nicht behoben.
Fakt ist: Die Pflege braucht dringend mehr qualifiziertes Fachpersonal, so Baumann. Um einen Fachkräftemangel rechtzeitig abzuwenden, muss daher in ausreichendem Maße Pflegenachwuchs ausgebildet werden. Bereits in wenigen Jahren sei mit deutlichen Engpässen zu rechnen. Gründe dafür liegen auch in den politischen Entscheidungen der letzten Jahre. So erfolgt seit 2003 bundesweit die Finanzierung der Ausbildungskosten direkt über die Pflegekosten der ausbildenden Einrichtungen mit der Folge erheblicher Wettbewerbsnachteile für die Betriebe in Folge höherer Pflegekosten. Ein weiteres Erschwernis der Ausbildungssituation: Seit 2005 fördert die Bundesagentur für Arbeit die Finanzierung von Umschulungen in der Altenpflege nur noch für zwei Jahre.
Der Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte kann lediglich der Beginn einer verbesserten Betreuung und Versorgung sein, resümiert Baumann. Nur durch die fundierte Ausbildung, Qualifizierung und Förderung von Pflegefachkräften kann die künftige pflegerische Versorgung eben auch der stark anwachsenden Zahl Demenzkranker auf sichere Beine gestellt werden. Die politisch Verantwortlichen stehen somit in der Pflicht, den Pflegekräftenachwuchs zu fördern.
Vor dem Hintergrund der Pläne der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit, auch Langzeitarbeitslose zur Betreuung von Demenzkranken einzusetzen, dränge sich die Vermutung eines durchdachten Einsparungskonzepts auf, so Baumann. Durch diese kostengünstige Betreuungsvariante können sich Bund und BA nicht aus der Verantwortung für die Sicherung der pflegerischen Versorgung ziehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Nicole Meermann, Pressereferentin
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