BMF-Vorstoß stößt laut Gutachten auf "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken"
(Frankfurt am Main)- Vor der kommenden Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 14. Oktober warnt die Finanzbranche vor den Plänen des Bundesfinanzministeriums (BMF), Kapitalanlagen, die wertlos verfallen, künftig nicht mehr als steuermindernd anzuerkennen. Die Vorbehalte beruhen auf zwei Aspekten. Zum einen konstatiert ein Gutachten des Steuerrechtsprofessors an der Ludwig-Maximilians-Universität München verfassungsrechtliche Bedenken. Zum anderen würde der private Vermögensaufbau erheblich verteuert und damit erschwert.
Der Vorstoß ist Teil des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung "zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften". Von den Plänen betroffen wären Aktien und Anleihen insolventer Unternehmen sowie Absicherungsinstrumente wie Optionsscheine.
"Nach dem Regierungsentwurf unterliegen Gewinne künftig weiterhin voll der Steuer, Verluste durch Wertverfall hingegen bleiben unberücksichtigt. Diese Asymmetrie würde den privaten Vermögensaufbau verteuern und somit erschweren", sagt Dr. Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Derivate Verbands.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Derivate Verband e.V. (DDV)
Lars Brandau, Geschäftsführer Kommunikation
Feldbergstr. 38, 60323 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 244330360, Fax: (069) 244330399