Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK)

Blumenverkauf am Valentinstag und am Muttertag

(Bayreuth) - Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern haben sich erfolgreich beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für längere Öffnungszeiten an diesen zwei besonderen Tagen eingesetzt. Die für den Muttertag (Sonntag, 9. Mai 2010) seit Jahren bestehende Ausnahmeregelung sollte dieses Jahr nicht wieder erteilt werden. Grund hierfür war das Ende letzten Jahres ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Ladenöffnung an Sonntagen.

Nach Intervention der bayerischen Kammern wurde nun die Ausnahmebewilligung trotzdem wieder erteilt. Diese erstreckt sich 2010 nicht nur auf den Muttertag, sondern auch auf den auf einen Sonntag fallenden Valentinstag am 14. Februar 2010. An diesen beiden Tagen dürfen alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zum Zwecke des Verkaufs von Blumen und Pflanzen geöffnet sein. Der genaue Wortlaut der Verfügung kann unter www.stmas.bayern.de eingesehen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK) Pressestelle Bahnhofstr. 23-27, 95444 Bayreuth Telefon: (0921) 886-0, Telefax: (0921) 886-9299

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