BLL kritisiert Entwurf zum Verbraucherinformationsgesetz
(Bonn) - Am 13. März wurde der Gesetzentwurf zur Verbraucherinformation im Kabinett beraten. Am 14. März ist von Bundesministerin Künast eine Regierungserklärung angekündigt.
"Das Vorhaben ist in dieser Form nicht tragbar", so Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. "Keinesfalls eignet es sich für einen nationalen Alleingang."
Inhaltlich negative Informationen über Lebensmittel wirken sich in der Regel wie Warnungen aus. Sie beeinflussen nachhaltig das Verbraucherverhalten und können erhebliche wirtschaftliche Nachteile zeitigen. In Fällen, in denen es nicht um Gesundheitsschutz geht, sind solche Eingriffe in den Gewerbebetrieb der Unternehmen unverhältnismäßig. Prof. Horst: "Wir lehnen den öffentlichen Pranger ab. Hier geht es nicht nur um Existenzbedrohungen für genannte Unternehmen, um Arbeitsplätze, sondern auch um erhebliche Marktstörungen im europäischen Binnenmarkt."
Nach Auffassung der Lebensmittelwirtschaft besteht keine Notwendigkeit, unter Zeitdruck ein Gesetz voranzutreiben, das unabsehbare Folgen haben wird. Vielmehr mahnt der BLL zu einem sorgfältigen Vorgehen, bei dem auch die Belange der Wirtschaft angemessen berücksichtigt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)
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53175 Bonn
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