BLL begrüßt Vorschläge der Kommission zur Schaffung eines europäischen Basisrechts für Lebensmittel
(Bonn) - Die EU Kommission hat am 8.11.2000 den Entwurf einer Basisregelung für Lebensmittel in Europa vorgelegt. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., Bonn, (BLL) begrüßt stellvertretend für seine Mitglieder aus allen Bereichen der Lebensmittelwirtschaft (Landwirtschaft, Handwerk, Industrie und Handel) den Vorschlag, mit dem ein wesentlicher Teil der im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit vom Januar diesen Jahres angekündigten Maßnahmen verwirklicht werden soll.
Die seit vielen Jahren auch vom BLL geforderte Basisregelung zum europäischen Lebensmittelrecht sieht die Einrichtung einer europäischen Lebensmittelbehörde sowie die Festlegung allgemeiner Prinzipien des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts vor und umfasst Vorschriften zum Schnellwarnsystem, zum Krisenmanagement sowie zu Dringlichkeitsmaßnahmen und Entscheidungsverfahren auf Gemeinschaftsebene. Festgelegt werden soll auch das Prinzip der Rückverfolgbarkeit (traceability), das in "Dringlichkeitsfällen" die umgehende Identifizierung der Problemursache garantieren soll, sowie die Aufnahme des Vorsorgeprinzips (precautionary principle).
"Die Basisregelung zum gemeinschaftlichen Lebensmittelrecht und die Einrichtung der Europäischen Lebensmittelbehörde sind von essentieller Bedeutung für die weitere Fortentwicklung des gemeinschaftlichen Lebensmitterechts auf wissenschaftlicher Grundlage. Die bessere Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen wird helfen, verlorenes Verbrauchervertrauen zurückzugewinnen. Gefordert werden muss jedoch ausreichend Zeit zur Prüfung und Beratung der Vorschläge, die im Detail der Nachbesserung bedürfen: Die Erfahrung zeigt, dass Schnellschüsse nicht für Qualität bürgen, sondern ganz im Gegenteil in aller Regel unmittelbarer nachgebessert werden müssen; dies sollte unbedingt verhindert werden." so Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des BLL.
Die Einrichtung einer Europäischen Lebensmittelbehörde ist zentraler Bestandteil des Verordnungsvorschlages. Diese soll ausschließlich Aufgaben des sog. Risk Assessment nicht aber des sog. Risk Management übernehmen. Wissenschaftliche Institutionen der Mitgliedstaaten und Wissenschaftliche Ausschüsse der Kommission sollen eingebunden sein, um eine einheitliche Meinungsbildung zu garantieren. Dieses Konzept wird insgesamt positiv bewertet.
Auch die überfällige Festlegung EU-einheitlicher Definitionen, z.B. für "Lebensmittel", wird grundsätzlich begrüßt. Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung gemeinschaftsweit einheitlicher Beurteilung. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Ausgestaltung der Definitionen den notwendigen Anforderungen durch rechtliche Zweifelsfälle auch gerecht wird.
Der Verordnungsvorschlag bedarf eingehender Prüfung und Beratung: Gerade im Hinblick auf seine Bedeutung für die grundlegenden Fragen des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts ist es unverzichtbar, dass Korrekturen ohne Zeitdruck diskutiert werden. Hier ist die Lebensmittelwirtschaft bereit, sich aktiv einzubringen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)
Abt. Öffentlichkeitsarbeit: Britta von der Gönna
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
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