Blitzfotos: Messfehler bei dem bisher als nicht angreifbar geltenden Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed?
(Kiel) - Neueste Erkenntnisse lassen den Verdacht zu, dass das bisher oft als "Edel-Blitzer" bekannte Geschwindigkeitsmessgerät "Poliscan Speed" unter bestimmten Bedingungen Messwerte liefert, die fälschlicherweise einem anderen Fahrzeug als dem tatsächlich "Geblitzten" zuzuordnen sind.
Darauf verweist der Bad Nauheimer Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm, Vizepräsident des VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf Untersuchungen des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, Dipl.-Ing. Roland Bladt, Hohenahr/Lahn-Dill-Kreis.
Bei dem Geschwindigkeitsmessgerät "Poliscan Speed" handelt es sich um ein laserbasiertes Messgerät mit digitaler Fotoeinrichtung. Es wird stationär in Form einer - oft als "Edel-Blitzer" bezeichneten Säule und auch mobil (Messung auf Stativ) eingesetzt. Laut Herstellerangaben soll das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät den gesamten befahrbaren Bereich einer Straße abtasten und auf diese Weise Messungen auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig durchführen können.
Zunächst, so betont Schlemm, gab es bei den Amtsgerichten einige Freisprüche oder Einstellungen für die Betroffenen. Bekannt geworden sind da insbesondere:
- Amtsgericht Mannheim, 21.01.2009: Verfahrenseinstellung, da nach ausführlicher Beweisaufnahme und der Anhörung eines Sachverständigen das Gericht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass nach derzeitigem Sachstand die Messung mit "Poliscan Speed" nicht ausreichend zuverlässig nachgeprüft werden könne, um mögliche Fehler auszuschließen
- Freispruch auch durch das Amtsgericht Dillenburg (Az. 3 OWi 2 Js 54432/09 ) am 02.10.2009 mit der Argumentation, dass das Messgerät Poliscan Speed keiner nachträglichen Richtigkeitskontrolle unterzogen werden könne.
Die obergerichtliche Rechtsprechung ging hingegen bisher in eine andere Richtung, so Schlemm. So hätten z. B. das OLG Frankfurt, das Kammergericht Berlin und das OLG Düsseldorf das Messverfahren bisher als "standardisiertes Messverfahren” angesehen.
Danach war es in der Rechtsprechung etwas ruhig um das Messgerät geworden. Der Hohenahrer Sachverständige für Verkehrsmesstechnik Dipl.-Ing. Roland Bladt hat jedoch nun herausgefunden, so Schlemm, dass durch eine fehlerhafte verzögerte Kameraauslösung der Messwert fälschlicherweise einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden kann. Dieser Fehler soll nach bisherigen Erkenntnissen zwar nur die alte Softwareversion 1.5.3 betreffen. Da die neue Softwareversion 1.5.5 jedoch erst am 21.07.2010 ihre Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) erhalten hat und noch längst nicht alle Messgeräte umgerüstet und neu geeicht sind, dürfte diese Fehlermöglichkeit auch eine erhebliche Relevanz für alle aktuell noch laufenden Verfahren haben.
Schlemm empfahl daher allen Betroffenen, in derartigen Fällen die Messergebnisse überprüfen zu lassen und dazu ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. - www.vdvka.de - verwies.
Quelle und Kontaktadresse: