Pressemitteilung | k.A.

Blindengeld darf nicht eingeschränkt werden / VdK fordert Landtag auf, Änderungsgesetz abzulehnen

(Bonn) - "Es ist unglaublich, was man blinden Menschen in Niedersachsen zumuten will", erklärte der Präsident des Sozialverbandes VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, zu den Absichten der niedersächsischen Landesregierung, die Landesblindenhilfe auf die unter 27-jährigen Betroffenen einzuschränken. Diese sollen ein reduziertes Blindengeld von 300 Euro erhalten statt des bisher einkommensunabhängigen Nachteilsausgleichs von 409 Euro im Monat.

Offensichtlich habe die niedersächsische Sozialministerin Ursula von der Leyen keine Ahnung, welche Probleme sehbehinderte Menschen zu bewältigen hätten, wenn sie noch im Arbeitsprozess stünden. Schließlich seien die besonderen Ausgaben so groß, dass sie zukünftig ihre Arbeit nicht mehr ausüben könnten.

Hirrlinger appellierte an den niedersächsischen Landtag, einem solchen Änderungsgesetz über die Landesblindenhilfe nicht zu zustimmen. Man dürfe vor lauter Sparmaßnahmen nicht vergessen, dass auch die Menschlichkeit eine Rolle spiele, sagte Hirrlinger.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a, 53175 Bonn Telefon: 0228/820930, Telefax: 0228/8209343

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