Blinde und sehbehinderte Menschen fordern Zugang zu elektronischem Behördenverkehr / Behindertenbericht wird an Bundessozialministerin von der Leyen übergeben
(Berlin) - Die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland vielfach verletzt. Dies belegt ein 80-seitiger Bericht mit dem Titel "Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!", der von der BRK-Allianz erstellt wurde, einem Zusammenschluss von 78 Organisationen der Zivilgesellschaft. Vier Jahre nach In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland wurde er heute dem Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Tom Koenigs, überreicht, morgen wird er an Bundessozialministerin Ursula von der Leyen übergeben.
Anlässlich der Übergabe des Berichts weisen der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) auf zwei Gesetzentwürfe hin, die für blinde und sehbehinderte Menschen sehr wichtig sind. Sie betreffen den elektronischen Rechtsverkehr (E-Justice-Gesetz) und das elektronische Verwaltungshandeln (E-Government-Gesetz).
Beide Gesetzesinitiativen weisen bisher keine ausreichenden Regelungen zur Barrierefreiheit auf. DBSV und DVBS fordern deshalb dringend Nacharbeiten, damit blinde und sehbehinderte Menschen von der elektronischen Kommunikation mit Behörden nicht ausgegrenzt werden. Dramatisch könnte sonst beispielsweise die Situation im Justizbereich werden, wo blinde Anwälte ihren Beruf nicht mehr ausüben könnten. Betroffen wären auch die Versorgungsverwaltungen, wo sehbehinderte Menschen nicht einmal mehr selbst ihren Schwerbehindertenausweis anfordern könnten.
Hintergrund: In der so genannten BRK-Allianz haben sich im Jahr 2012 insgesamt 78 Organisationen zusammengeschlossen, die das Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren. Der DBSV ist Gründungsmitglied der Allianz und hat an deren Statut mitgewirkt, Vorsitzender der Koordinierungsgruppe ist DBSV-Präsidiumsmitglied Hans-Joachim Krahl. Der DVBS hat zum Behindertenbericht in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und Gleichstellung maßgeblich beigetragen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006 verabschiedet und ist in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten. Diese Menschenrechtskonvention hat den Rang eines Bundesgesetzes. Sie gilt neben dem Bund auch für die Länder und Kommunen. Nach zwei Jahren muss die Regierung über den Stand der Umsetzung berichten. Die BRK-Allianz ergänzt diesen Bericht mit einem sogenannten Parallel- oder Schattenbericht. Ein Prüfungstermin vor dem zuständigen UN-Ausschuss steht jedoch noch nicht fest.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Gesetzgeber dazu, alle geeigneten Gesetzgebungsmaßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe an E-Government und E-Justice zu ermöglichen (Art. 4, 9 und 21 UN-BRK). Zwei derartig weitreichende Gesetzesvorhaben dürfen die berechtigten Belange von Menschen mit Behinderung deshalb nicht unberücksichtigt lassen.
Behindertenbericht zum Download und Hintergrundinfos unter www.dbsv.org/infothek/barrierefreiheit/behoerden
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Volker Lenk, Pressesprecher
Rungestr. 19, 10179 Berlin
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