BLGS sieht wachsenden Unmut an Pflegeschulen
(Berlin) - Die Implementierung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) macht weiter Probleme. Juristische Unklarheiten führen zu wachsendem Unmut an Pflegeschulen und bei den Trägern der praktischen Ausbildung. Noch immer sind fundamentale Fragen offen:
"Je konkreter die Umsetzungsprozesse voranschreiten, umso deutlicher wird, dass elementare Regelungen im PflBG widersprüchlich und stark interpretationsbedürftig sind. Die Arbeit muss immer wieder unterbrochen werden, weil immer weitere Fragen auftauchen und wir juristisch im Nebel stochern", so BLGS-Bundesvorsitzender Carsten Drude.
Derzeit stehen Anfragen zum Status der psychiatrischen Krankenhäuser und insbesondere zur Anrechenbarkeit von Praktikumseinsätzen im Vordergrund. Laut PflBG können psychiatrische Krankenhäuser als Ausbildungsträger fungieren, "wenn die Ausbildungsinhalte der allgemeinen Akutpflege vermittelt werden können". Allerdings gibt es keine Bestimmung, was unter allgemeiner Akutpflege verstanden wird und welche Ausbildungsinhalte gemeint sind. Dies hat zur Folge, dass psychiatrische Kliniken und Pflegeschulen die praktischen Einsätze ihrer Auszubildenden in diesem Bereich nicht verbindlich planen und keine entsprechenden Kooperationsverträge abschließen können. Dabei drängt die Zeit: Ab Januar 2020 wird nach dem neuen PflBG ausgebildet.
Der BLGS hat sich daher an das BMG und das BMFSFJ als verantwortliche Bundesministerien, an die für die Qualifizierung der Pflegeberufe zuständige Stelle des Bundesamts für Fa-milie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sowie an den Pflegebevollmächtigten der Bundes-regierung gewandt und um Aufklärung gebeten.
Quelle und Kontaktadresse:
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