BLGS erwartet Chaos in der Pflegeausbildung
(Berlin) - Am Ende der Legislatur scheint die Große Koalition entschlossen, ihren pflegebildungs-politischen Irrweg fortzusetzen: Der Bundestag wird in seiner Plenarsitzung am 22.06.2017 den geänderten Entwurf des Pflegeberufereformgesetzes in zweiter und dritter Lesung bera-ten und vermutlich beschließen. Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozial-berufe lehnt das Gesetzesvorhaben in dieser Form strikt ab.
Die vorliegenden Änderungsanträge machen die ursprünglich vorgesehene Konstruktion eines einheitlichen Pflegeberufsbilds nach pflegewissenschaftlichen, pflegedidaktischen und international anerkannten Standards zunichte. Stattdessen soll es in Zukunft fünf verschiede-ne Ausbildungsgänge geben, innerhalb derer die Schüler/innen im Lauf ihrer Ausbildung wechseln können. "Wir erwarten Desorientierung bei den Ausbildungsinteressierten sowie massiven organisatorischen Mehraufwand an den Schulen, die dieses fachlich und pädago-gisch sinnlose Konzept umsetzen müssen", so die BLGS-Vorsitzenden Carsten Drude und Christine Vogler in Berlin.
Die Beibehaltung der obsoleten Sonderausbildungen Altenpflege und Kinderkrankenpflege schließt deren Absolvent/innen weiterhin aus vielen pflegerischen Berufsbereichen aus und verhindert EU-weite Karriereoptionen. Mit den Alten- und Kinderkrankenpfleger/innen sind derzeit annähernd ein Drittel der deutschen Pflegenden nicht europäisch anerkannt. Nach der ursprünglichen, generalistischen Fassung des Pflegeberufereformgesetzes hätten diese einen Anspruch auf Angleichung ihrer Abschlüsse und damit auf EU-weite Anerkennung gehabt. Diese Möglichkeit ist nun nicht mehr gegeben und bleibt auch den zukünftigen Alten- und Kinderkrankenpfleger/innen dauerhaft verschlossen.
Warum die Regierungsfraktionen den geplanten Professionalisierungsschub umkehren und die Pflegeausbildung zurück ins vergangene Jahrhundert manövrieren wollen, darüber ist nach Auffassung des BLGS bereits genug spekuliert worden. Sicher ist nur: Mit diesem Gesetz wird die erhoffte Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs ausbleiben. Daran können weder die Formulierung von Vorbehaltstätigkeiten für einen Teil der Pflegenden noch die Etablierung hochschulischer Ausbildungswege substanziell etwas ändern.
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