BKU: Schulgeld muss steuerlich absetzbar bleiben
(Köln) - Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) setzt sich für den Erhalt von Schulen in freier Trägerschaft ein. Er warnt davor, dass Eltern das für ihre Kinder gezahlte Schulgeld zukünftig nicht mehr steuerlich geltend machen können. Dazu sagte die BKU-Bundesvorsitzende Marie-Luise Dött: "Freie Schulen in kirchlicher und privater Trägerschaft leisten einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag. Sie vermitteln unseren Kindern sowohl fachliche und soziale Kompetenzen als auch ethische Werte. Gegenüber staatlichen Schulen dürfen sie nicht noch stärker benachteiligt werden." Dött kritisierte Planungen von Finanzminister Peer Steinbrück, die steuerliche Geltendmachung von elterlichen Schulgeldaufwendungen nicht mehr wie bisher zuzulassen. Sie verwies darauf, dass Schulen in freier Trägerschaft heute in allen Bundesländern weniger öffentliche Gelder erhalten als staatliche Schulen. Diese Finanzierungslücke betrage zum Teil bis zu einem Drittel und werde derzeit durch Eigenleistungen der Träger, Spenden und Schulgelder der Eltern gedeckt, so die Unternehmerin. Insofern ist die aktuelle steuerrechtliche Situation, in der Eltern das Schulgeld für ihre Kinder steuerlich geltend machen können, aus Sicht des BKU sachgerecht und angemessen. Dött weiter: "Es kann doch nicht sein, dass Eltern durch ihre Schulgeldzahlungen den Staat entlasten, und jetzt auch noch vom Staat für ihr Engagement zur Kasse gebeten werden!"
Dött: Kirchliche Schulen für alle offen halten
Die BKU-Vorsitzende bekannte sich zum grundgesetzlichen Sonderungsverbot. Es verbietet Schulgelder in einer Höhe, die dazu führt, dass in einer Schule nur noch Kinder aus einer sozialen Schicht unterrichtet werden. "Das Sonderungsverbot ist aber nur die eine Seite der Medaille und setzt eine angemessene staatliche Finanzierung freier Schulen voraus", argumentierte Dött. Nach ihrer Aussage gestalten viele Schulen in freier Trägerschaft das Schulgeld so, dass auch Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen Zugang haben. "Die derzeitige steuerrechtliche Regelung erlaubt es Schulen, ihr allgemeines Schulgeld etwas höher anzusetzen, damit daraus auch Stipendien finanziert werden können." Würde die steuerliche Geltendmachung eingeschränkt, so Dött, würden solche Regelungen erschwert und Familien in sozial schwierigen Verhältnissen der Chance beraubt, wirklich frei aus dem schulischen Angebot freier und staatlicher Träger auszuwählen. "Wir halten es für wichtig, dass gerade kirchliche Schulen in der Lage bleiben, Kinder aus allen sozialen Schichten aufzunehmen", erklärte Dött, die auch Mitglied des Deutschen Bundestages ist. Sie forderte Bund und Länder auf, hinsichtlich der Schulpolitik keine sich widersprechenden Signale auszusenden: "In den Ländern dürfen wir nicht das hohe Lied der Trägervielfalt singen, um dann vom Bund her den freien Schulen die Finanzierungsgrundlage zu entziehen."
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