Pressemitteilung | Bitkom e.V.

BITKOM begrüßt Stellungnahme des Bundesrats zur Novellierung des Urheberrechtgesetzes

(Berlin) – Der BITKOM begrüßt die Stellungnahme, die der Bundesrat am 27. September zur geplanten Novellierung des Urheberrechtsgesetzes abgegeben hat. Der Bundesrat empfiehlt demnach dem Kabinett, seinen Beschluss vom Juli dieses Jahres gründlich zu überarbeiten. Der Kabinettsentwurf trage den Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft nicht ausreichend Rechnung. BITKOM teilt die Bedenken des Bundesrats in allen Punkten.

So hat sich der Bundesrat dagegen ausgesprochen, die Regelungen für analoge Kopien eins zu eins auf den digitalen Bereich zu übertragen. In diesem Punkt würde der Kabinettsbeschluss den Anforderungen der EU-Richtlinie nicht genügen, die hier eine klare Differenzierung vorsehen. BITKOM ist sich mit dem Bundesrat darin einig, dass die Urheberrechte im digitalen Bereich spezifisch geschützt werden müssen. Ansonsten würden die Rechte der Urheber angesichts der erheblich erweiterten Nutzungsmöglichkeiten im digitalen Umfeld zu sehr eingeschränkt. BITKOM begrüßt auch die Bundesrats-Kritik, der Kabinettsvorschlag lasse keine gerechte, nutzungsabhängige Vergütung zu. Laut Ländervertretung würden Pauschalabgaben auf digitale Geräte ungerechterweise auch diejenigen Nutzer belasten, die gar keine Kopien vornehmen. Letztlich sorgt sich der Bundesrat ebenso wie BITKOM um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland. Abgaben, die teilweise im zweistelligen Prozentbereich des Verkaufspreises liegen, benachteiligen deutsche Geräteanbieter gegenüber ausländischen Konkurrenten.

Individuelle Vergütung soll Vorrang vor Pauschalabgaben haben BITKOM unterstützt auch die weiteren Empfehlungen der Ländervertretung an das Kabinett. So soll die individuelle Lizenzierung Vorrang vor pauschaler Vergütung erhalten. Es sollen gesonderte Regelungen der Vervielfältigung auf Papier und auf anderen beliebigen Trägern festgelegt werden. Laut Bundesrat muss außerdem klargestellt werden, dass nur Kopien von legalen Quellen erlaubt sind, um nicht Raubkopien Tür und Tor zu öffnen. Des weiteren soll eine Gerätepauschale entfallen, wenn dem Urheber wirksame technische Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen. Damit sollen vor allem Doppelzahlungen vermieden werden. Abgaben sollen nur auf solche Geräte erhoben werden, die erkennbar und primär dazu bestimmt sind, Kopien zu erstellen. Dies entspricht der BITKOM-Forderung, dass Pauschalabgaben nicht auf PCs oder Drucker ausgeweitet werden dürfen. Der Bundesrat plädiert außerdem dafür, dass das Verhältnis zwischen Abgabe und Verkaufspreis angemessen sein muss – vorstellbar sei eine prozentuale Deckelung.
BITKOM schließt sich der Meinung des Bundesrats an, dass sich „Verfügbarkeit und Qualität urheberrechtlich geschützter Werke in der Informationsgesellschaft nur gewährleisten lassen, wenn angemessener Urheberschutz und angemessene Vergütung sichergestellt sind“. Außerdem befürwortet BITKOM die Aussage des Bundesrats, dass der überarbeitete Gesetzentwurf Anreize beinhalten muss, Systeme zum Rechte-Management (DRM-Systeme) weiterzuentwickeln und zu etablieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Telefon: 030/275760 Telefax: 030/27576400

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