Pressemitteilung | Bitkom e.V.

BITKOM begrüßt Ergänzung zum Entwurf des Jugendschutzgesetzes

(Berlin) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) befürwortet den Ergänzungsvorschlag der Regierungskoalition für das geplante Jugendschutzgesetz. Er stellt klar, dass die reinen Internet-Zugangsvermittler (Access Provider) von den Verpflichtungen des Jugendschutzgesetzes und dem geplanten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder nicht erfasst werden. Danach dürfen einige Inhalte wie z.B. pornographische Angebote nur noch geschlossenen Benutzergruppen von Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Bei den jugendgefährdenden Inhalten muss durch technische Schranken oder Sendezeitbeschränkungen gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche üblicherweise keinen Zugriff haben. Die Einhaltung dieser Beschränkungen müssen künftig die eigentlichen Inhalteanbieter gewährleisten. „Diese Klarstellung ist längst überfällig“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. „Soweit Anbieter nur den Zugang zu fremden Inhalten vermitteln, von denen sie keine Kenntnis haben können, dürfen sie für diese Inhalte auch nicht verantwortlich gemacht werden“.

Access Provider seien gar nicht in der Lage, die von ihnen nur durchgeleiteten Daten auf bestimmte Inhalte zu untersuchen. Die jetzt geplante Nachbesserung sei daher dringend erforderlich. „Dieser Vorstoß zeigt, dass sich inzwischen auch in der Politik ein besseres Verständnis der technischen Zusammenhänge im Internet durchsetzt“, so Rohleder. BITKOM begrüßt auch, dass es in den kommenden Wochen zu einer Reihe von Anhörungen zu den geplanten gesetzgeberischen Aktivitäten im Bereich des Jugendmedienschutzes kommt. „Auf diesem Weg können sicherlich auch im geplanten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder noch erforderliche Klarstellungen erreicht und eine wirksame Selbstkontrolle verankert werden“, hofft Rohleder. Ein wirksamer Jugendschutz sei in den neuen Medien überhaupt nur durch Kooperationen mit der Industrie und den von ihr etablierten Selbstkontrolleinrichtungen zu erreichen.

Wichtige Impulse für die Diskussion um einen wirksamen Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten in den neuen Medien erwartet Rohleder auch von dem gemeinsamen Workshop des BITKOM und des BDI zum Thema „Neuer Jugendschutz für Neue Medien“, der am 10. Juni 2002 in Berlin stattfinden wird. Mit der Vorstellung verschiedener technischer Schutzvorkehrungen wird demonstriert, dass die Industrie ihre Verantwortung erkennt und sich dieser Aufgabe stellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Telefon: 030/275760 Telefax: 030/27576400

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