Bis zum 15. Mai Förderprogramme für den Güterkraftverkehr nutzen
(Bremen) - Noch bis zum 15. Mai können Güterkraftverkehrs- und Werkverkehrsunternehmen mit mautpflichtigen Fahrzeugen über zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beim Bundesamt für Güterverkehr Mittel aus den aktuellen Förderprogrammen beantragen. Die Handelskammer Bremen und der Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen e. V. weisen darauf hin, dass in diesem Jahr noch fast 450 Millionen Euro aus Mitteln für die Mautharmonisierung zur Verfügung stehen.
Grund dafür sind die kürzlich in Kraft getretenen Richtlinien über die "Förderung der Sicherheit und der Umwelt (De-minimis)" sowie über die "Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung". Bei den Fördermitteln handelt es sich um Zuschüsse bis zu einer Höhe von 33.000 Euro je Unternehmen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Um sich die Förderung zu sichern, genügt ein vereinfachtes Antragsverfahren.
Gefördert werden können beispielsweise die Anschaffung von Ausrüstung für Fahrzeug und Fahrer, die Schulungen sowie die Aus- u. Weiterbildung von Fahrpersonal und die Kosten der Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Firmen müssen dabei zwei Punkte berücksichtigen: Die Fördermittelanträge müssen bis zum 15. Mai 2009 gestellt werden; die Mittelverteilung beginnt erst nach diesem Stichtag. Mit der Maßnahme oder der Anschaffung darf außerdem vor dem Antrag noch nicht begonnen worden sein.
Informationen bei Jörg Albertzard, Handelskammer Bremen, unter Telefon 0421- 3637275 und Martin Otholt, Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen e. V., unter Telefon 0421-3497722 oder im Internet www.bag.bund.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Handelskammer Bremen
Dr. Stefan Offenhäuser, Leiter, Public Relations
Am Markt 13, 28195 Bremen
Telefon: (0421) 36370, Telefax: (0421) 3637299
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