Pressemitteilung | BIO Deutschland e.V.

Biotechnologieverband fordert konkrete Verbesserungen bei der Forschungszulage

(Berlin) - Finanzexpertinnen und -experten des Biotechnologie-Branchenverbands BIO Deutschland e. V. fordern in einem heute veröffentlichen Positionspapier konkrete Verbesserungen bei der Forschungszulage. Diese wird in der Biotech-Branche bereits gut angenommen, allerdings stoßen Unternehmen häufig auf bürokratische Schwierigkeiten oder branchenspezifische Herausforderungen.

Hochinnovative Biotech-Unternehmen, die meist zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören, haben besondere Anforderungen an Forschungsaktivitäten, die in der Regel kapitalintensiv und langfristig sind und eine spezifische Förderung nötig machen. In dem aktuellen Positionspapier macht der Verband dreizehn Vorschläge, wie den Bedarfen dieser Unternehmen besser Rechnung getragen werden kann, z. B. die Erhöhung der Bemessungsgrundlage, die Erweiterung der Definition von Sachkosten oder eine Ausnahme für sogenannte „Unternehmen in Schwierigkeiten“ mit Blick auf das EU-Beihilferecht.

Holger Reithinger, Co-Leiter der Arbeitsgruppe (AG) Finanzen und Steuern von BIO Deutschland sagt: „Die Einführung der Forschungszulage 2020 und die Nachbesserungen durch das Wachstumschancengesetz letztes Jahr waren ein wichtiger Schritt zur Forschungsförderung in Deutschland. Für die sehr forschungsintensive Biotechnologie-Branche sehen wir aber noch weiteren Verbesserungsbedarf wie z. B. bei den EU-Beihilferegeln, nach denen sogenannte ‚Unternehmen in Schwierigkeiten‘ von der Forschungszulage ausgeschlossen sind. Viele Biotech-Unternehmen fallen aufgrund ihrer besonderen Finanzierungssituation und dem hohen Kapitalbedarf definitionsgemäß in diese Kategorie und können also nicht von der Forschungszulage profitieren. Und das, obwohl diese besonders für innovative kleine und mittlere Unternehmen konzipiert wurde. In anderen EU-Länder stehen dieselben Beihilferegelungen vergleichbaren Förderungen nicht im Weg. Hier müssen wir dringend eine gangbare Lösung finden, um einen Wettbewerbsnachteil für Deutschland in der EU zu verhindern.“

Jens Klein, ebenfalls Leiter der AG, ergänzt: „Wir haben verschiedene Hebel identifiziert, um die Forschungszulage als Förderinstrument für den Biotechnologiesektor attraktiver zu machen. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Rechtssicherheit und Planbarkeit der Maßnahme. In der Praxis stellen unsere Expertinnen und Experten regelmäßig eine Diskrepanz zwischen der Formulierung der Bescheinigungsverordnung und der Auslegung durch die Sachbearbeitenden bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage fest. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es wichtig, dass sie sich bindend an den Formulierungen der Verordnung orientieren können, da ihnen die Zeit und die Mittel fehlen, sich vor dem Antragsprozess umfassend von externen Agenturen zum besten Vorgehen beraten zu lassen. Praktisch erleben Unternehmen aus dem Bereich der Biotechnologie häufig Beurteilungen, die enger gefasst sind als die gesetzlichen Grundlagen und der selbst auferlegte Prüfleitfaden dann zu Ungunsten der Unternehmen angewendet werden. Es drängt sich dann der Eindruck auf, dass in der aktuellen Haushaltslage tendenziell eher nach Gründen gesucht wird, Anträge oder Antragsteile abzulehnen. Auch die Bearbeitung von Widersprüchen oder die Auszahlung dauern aus Sicht der Unternehmen meist viel zu lange.“

Quelle und Kontaktadresse:
BIO Deutschland e.V., Dr. Claudia Englbrecht, Pressesprecher(in), Schützenstr. 6a, 10117 Berlin, Telefon: 030 2332164-30

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